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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1957 - III C 105.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,445
BVerwG, 31.01.1957 - III C 105.54 (https://dejure.org/1957,445)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1957 - III C 105.54 (https://dejure.org/1957,445)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1957 - III C 105.54 (https://dejure.org/1957,445)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 261
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 08.11.1957 - IV C 141.56

    Rechtsmittel

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des III. und IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (III C 105.54 und IV C 288.56) unterbricht eine alleinverschuldete oder mitverschuldete Scheidung der Ehe den notwendigen Ursachenzusammenhang zwischen Vertreibung und heutiger Bedürftigkeit.

    Der Senat hatte in diesem Fall keine Veranlassung, sich mit der Rechtsprechung des III. Senats (BVerwG III C 105.54 und BVerwG III C 150.55) auseinanderzusetzen, bei vertreibungsbedingten Ehescheidungen sei der Ursachenzusammenhang nicht unterbrochen.

    Jedoch hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG III C 105.54 und BVerwG III C 150.55) unter Zustimmung des erkennenden Senats zusätzlich gefordert, daß von einer "Heimatverwurzelung" als Vertreibungsschaden nur dann gesprochen werden kann, wenn diese Zusammenhänge in der Person des Vertriebenen irgendwie schon einen greifbaren nahen Ausdruck gefunden hatten.

  • BVerwG, 30.05.1963 - III C 260.60

    Rechtsmittel

    Kommt das Verwaltungsgericht hingegen bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis, daß der Kläger seinen Aufenthalt in Saaz nicht infolge von Kriegseinwirkungen genommen hat, so bedarf es der nochmaligen Überprüfung, ob Saaz für den Kläger unter Berücksichtigung seiner Angaben im Antrag auf Feststellung von Kriegssachschäden vom 3. November 1952 (Akten des Ausgleichsamtes - Schadensfeststellung -, Bl. 2 a ff.), nach denen Berlin "Hauptwohnsitz" und Saaz "Ausweichwohnsitz" gewesen ist, der bestimmende Wohnsitz war und bejahendenfalls, ob sich der Kläger u.a. wegen seiner Beteiligung an der A. (vgl. Urteile vom 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 -, vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 -, vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 -, vom 12. April 1957 - BVerwG IV C 69.56 - und vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 160.55 -, veröffentlicht in Buchholz BVerwG 427.3, § 239 LAG Nrn. 10, 12, 18, 31 und 32) auf die widerlegbare Vermutung des § 239 Abs. 2 Satz 3 LAG (vgl. Urteile vom 31. März 1955 - BVerwG III C 22.54 -, vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 105.54 - …und vom 1. Oktober 1958 - BVerwG IV C 240.56 -, veröffentlicht in Buchholz a.a.O. Nrn. 2, 15 und 40) mit Erfolg berufen kann.
  • BVerwG, 13.06.1957 - III C 231.56

    Rechtsmittel

    Zu prüfen bleibt, ob die Schädigung die Existenzgrundlage des Klägers auf die Dauer vernichtet hat, ob also der Existenzverlust sich noch auswirkt (§ 272 Abs. 1 LAG), wofür nicht, wie für den durch die Vertreibung verursachten Verlust als solchen (§ 239 Abs. 2 Satz 3 LAG), eine gesetzliche Vermutung spricht (Urteile des IV. Senatsvom 11. Januar 1957 - BVerwG IV C 101.55 - und des erkennenden Senats vom 17. undvom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 191.55 - [ZLA 1957 S. 201], sowie BVerwG III C 105.54 und 150.55 - [DÖV 1957 S. 409]), ferner, ob der Kläger hilfsbedürftig i.S. des § 261 Abs. 1 Nr. 2 LAG ist.
  • BVerwG, 21.11.1969 - V B 62.69

    Ursachenzusammenhang zwischen dem Verlust der Existenzgrundlage und der …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß der Ursachenzusammenhang zwischen dem Verlust der Existenzgrundlage und der gegenwärtigen Bedürftigkeit im Sinne eines adäquaten Kausalzusammenhanges bestehen muß (Urteil vom 31. Januar 1967 [BVerwGE 4, 261]).
  • BVerwG, 24.01.1963 - III C 22.62

    Gewährung einer Kriegsschadenrente - Verlust der Existenzgrundlage infolge einer …

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von denjenigen, den Entscheidungen des erkennenden Senats BVerwGE 4, 261 und 264 zugrunde liegenden Fällen, in denen eine Ehefrau erst durch eine nach der Vertreibung vollzogene Ehescheidung ihre Existenzgrundlage verloren hatte.
  • BVerwG, 09.01.1963 - V B 23.62

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von …

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich ferner von dem in demUrteil vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 105.54 - (BVerwGE 4, 261) entschiedenen Fall, so daß auch eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht festgestellt werden kann.
  • BVerwG, 07.09.1960 - III B 130.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von …

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 105.54 und BVerwG III C 150.55 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 14 und 15 zu § 239 LAG]).
  • BVerwG, 18.07.1957 - IV B 30.56

    Vertreibungsbedingte Scheidung im Rahmen des Anspruchs auf Kriegsschadenrente - …

    Die hier vorgenommene Würdigung setzt sich auch nicht in Widerspruch zu den Urteilen des III. Senats vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 105.54 und BVerwG III C 150.55 -, in denen der III. Senat auf die Vertreibungsbedingtheit der Scheidung abstellt.
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