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| BVerwG, 21.05.1962 - III B 96.61, III C 106.61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.08.1961 - III C 36.60
Ausgestaltung der Verteilung einer gewährten Hausratsentschädigung i.S.d. …
Auszug aus BVerwG, 21.05.1962 - III B 96.61
Vernehmungen, die unter Verletzung des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit zustande gekommen sind, können daher, wie der Senat bereits in der Entscheidung (vergleiche BVerwG 1961-08-10 III C 36.60 = ZLA 1962, 124) ausgesprochen hat, jedenfalls dann nicht zur Grundlage der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gemacht werden, wenn ein Beteiligter die Wiederholung der Beweisaufnahme beantragt.
- BVerwG, 22.09.1966 - III C 11.66
Feststellung von Vertreibungsschäden - Verletzung der gerichtlichen …
Das Ergebnis einer Zeugenvernehmung im Inland, das erlangt ist, ohne daß die Beteiligten der Beweisaufnahme beiwohnen und an die Zeugen Fragen stellen konnten, ist grundsätzlich nicht verwertbar (vgl. Urteile vom 10. August 1961 - BVerwG III C 36.60 - [ZLA 1962, 124]; vom 21. Mai 1962 - BVerwG III B 96.61 - - BVerwG III C 106.61 - [ZLA 1962, 328]; BGHSt 9, 24 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; Grünwald JZ 1966, 489 [493 II 2]; Peters ZZP 76, 145 [158];… Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl., § 115 III 1 c).
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