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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1964 - III C 106.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1856
BVerwG, 12.03.1964 - III C 106.62 (https://dejure.org/1964,1856)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1964 - III C 106.62 (https://dejure.org/1964,1856)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1964 - III C 106.62 (https://dejure.org/1964,1856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Internierten i.S. des Heimkehrergesetzes (HkG) - Personenkreis der Geschädigten i.S. des § 230 Abs. 4 Lastenausgleichsgesetz (LAG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1964, 749
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.10.1955 - IV C 26.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1964 - III C 106.62
    Diese Voraussetzungen liegen hier vor, da festgestellt worden ist, daß der Ehemann der Klägerin wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund der polnischen Sondergesetze gegen Deutsche festgehalten worden ist (vgl. hierzu BVerwGE 2, 279; 9, 59 [60] und die Übersetzung des Entlassungsscheins des Gefängnisses in St ... vom 9. Januar 1952, in dem vermerkt ist, daß M ... B ... auf Grund des Artikels 1 § 2 des Gesetzes vom 31. August 1944 verurteilt worden ist. - Akten des Versorgungsamtes Dortmund Bl. 76 -).

    Bei Auslegung dieser Vorschrift ist von dem gleichen Grundsatz auszugehen, der für die Auslegung des Heimkehrergesetzes gilt, d.h. die Vorschrift ist nicht dem Buchstaben nach einengend, sondern so auszulegen, daß sie bei unbefangener Betrachtungsweise den Personen, denen der Gesetzgeber offenbar damit hat helfen wollen, wirklich zugute kommt (BVerwGE 2, 279).

  • BVerwG, 29.06.1959 - V C 292.57

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigungsleistung eines in Polen …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1964 - III C 106.62
    Diese Voraussetzungen liegen hier vor, da festgestellt worden ist, daß der Ehemann der Klägerin wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund der polnischen Sondergesetze gegen Deutsche festgehalten worden ist (vgl. hierzu BVerwGE 2, 279; 9, 59 [60] und die Übersetzung des Entlassungsscheins des Gefängnisses in St ... vom 9. Januar 1952, in dem vermerkt ist, daß M ... B ... auf Grund des Artikels 1 § 2 des Gesetzes vom 31. August 1944 verurteilt worden ist. - Akten des Versorgungsamtes Dortmund Bl. 76 -).
  • BVerwG, 27.11.1963 - V C 25.63

    Antrag eines Erben auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1964 - III C 106.62
    Das gleiche gilt, wenn der Internierte nach Aufhebung des engen Gewahrsams erkrankt ist, die einschneidenden Beschränkungen wegen der Krankheit aufgehoben worden sind und er danach im Vertreibungsgebiet an den Folgen der in der Haft erlittenen Schäden gestorben ist, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, sich aus dem Banne der Gewahrsamsmacht zu lösen (vgl. auch BVerwG IV C 135.62, Urteil vom 8. Februar 1963 und BVerwG V C 25.63, Urteil vom 27. November 1963).
  • BVerwG, 08.02.1963 - IV C 135.62

    Anspruch auf Feststellung des Verlustes an einem landwirtschaftlichen Anwesen als …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1964 - III C 106.62
    Das gleiche gilt, wenn der Internierte nach Aufhebung des engen Gewahrsams erkrankt ist, die einschneidenden Beschränkungen wegen der Krankheit aufgehoben worden sind und er danach im Vertreibungsgebiet an den Folgen der in der Haft erlittenen Schäden gestorben ist, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, sich aus dem Banne der Gewahrsamsmacht zu lösen (vgl. auch BVerwG IV C 135.62, Urteil vom 8. Februar 1963 und BVerwG V C 25.63, Urteil vom 27. November 1963).
  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 337.56

    Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung wegen der Verbringung in …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1964 - III C 106.62
    Einschneidende Beschränkungen der Entscheidungs- und Entschlußfreiheit in diesem Sinne sind gegeben, wenn der Internierte nach seiner Entlassung aus dem engen Gewahrsam eine ihm zugewiesene Arbeit ausführen mußte, Anwesenheitskontrollen durch die Betriebsführung oder die Polizei unterlag und die Befürchtung bestand, daß er bei Übertretung des Verbotes Strafen erhielt (Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 337.56 -); denn derartige Maßnahmen beschränkten ihn - wenn auch nicht so einschneidend wie der enge Gewahrsam selbst - hinreichend erkennbar und spürbar in seiner Freiheit.
  • BVerwG, 02.06.1988 - 3 B 70.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung …

    Die hierbei zu beachtenden Grundsätze im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu Urteile vom 8. Juli 1960 - BVerwG 4 C 316.58 - und vom 12. März 1964 - BVerwG 3 C 106.62 - ) hat das Verwaltungsgericht bei der Würdigung der eigenen Angaben der Klägerin berücksichtigt; es hat festgestellt, daß die Mutter der Klägerin sich nach ihrer Freilassung weder in einem fremden Gewahrsam noch in einem Zwangsarbeitsverhältnis befunden hat, so daß gerade die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unter denen eine Antragsberechtigung der Klägerin im Sinne des § 230 Abs. 4 Satz 1 LAG zu bejahen gewesen wäre.

    Das angefochtene Urteil hat hingegen die deutsche Volkszugehörigkeit der Mutter der Klägerin nicht in Frage gestellt, sondern das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1964 - BVerwG 3 C 106.62 - (…a.a.O.) lediglich im Rahmen seiner Prüfung in Bezug genommen, ob die Stichtagsvoraussetzung im Sinne des § 230 Abs. 4 Satz 1 LAG vom Ansatz her (Auslegung des Begriffs "Festgehaltener in fremdem Gewahrsam") überhaupt erfüllt sein kann.

  • BVerwG, 21.06.1977 - 3 CB 6.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das Verwaltungsgericht ist bei Anwendung des § 230 Abs. 4 LAG, bei der es von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 12. März 1964 - BVerwG III C 106.62 - (RLA 1964, 237 = ZLA 1964, 217) ausgegangen ist, auf Grund der ihm nach § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden freien richterlichen Beweiswürdigung zu der Überzeugung gelangt, die Geschädigte habe sich weder im "engeren Gewahrsam" befunden noch sei bewiesen oder glaubhaft gemacht, daß sie sich nach 1957 noch um die Ausreise bemüht habe.
  • BVerwG, 09.10.1964 - IV C 133.64

    Rechtsmittel

    Die Ansicht des Verwaltungsgerichts, bei § 230 Abs. 1 Satz 3 LAG handele es sich um eine Ausnahmevorschrift, trifft nicht zu, denn diese Vorschrift steht gleichwertig neben § 230 Abs. 1 Satz 1 und 2 LAG, und überdies kann in dieser Allgemeinheit auch nicht gesagt werden, daß Ausnahmevorschriften immer eng auszulegen seien (vgl. Hübschmann-Hepp-Spitaler, Komm. zur RAO, 1.-4. Aufl., Anm. 14 zu § 1 StAnpG sowie BVerwGE 2, 279 und BVerwG III C 106.62 vom 12. März 1964).
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