Rechtsprechung
| BVerwG, 25.04.1963 - III C 109.60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 06.11.1961 - III C 109.60
- BVerwG, 25.04.1963 - III C 109.60
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 28.09.1966 - III B 98.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Bestätigung von BVerwG III C 324.59, BVerwG III C 121.61 und BVerwG III C 109.60.ImUrteil vom 25. April 1963 - BVerwG III C 109.60 - hat der Senat ausgesprochen, daß eine Rückkehr in das engere Vertreibungsgebiet die Anwendung des § 230 Abs. 1 Satz 4 LAG nicht ausschließe.
- BVerwG, 11.12.1964 - IV C 152.64
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung
Gegen dieses Urteil wendet sich der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds mit der vom III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wegen Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG IV C 254.58, III C 85.59, III C 370.58, IV C 404.57, III C 109.60 und III C 199.60 zur Frage der Anforderungen an die Bemühungen eines Geschädigten zur ständigen Aufenthaltnahme im Sinne von § 230 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 LAG zugelassenen Revision.Wenn das Verwaltungsgericht auf Grund seiner tatsächlichen Feststellungen angenommen hat, der Kläger habe sich rechtzeitig um die Aufenthaltnahme bemüht, so ist es dabei von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage, welche Anforderungen an die Bemühungen eines Geschädigten zur ständigen Aufenthaltnahme im Bundesgebiet zu stellen sind, abgewichen (BVerwG III C 85.59, III C 370.58, IV C 404.57, III C 109.60 und III C 199.60).
- BVerwG, 10.12.1964 - IV B 124.64
Antrag auf Gewährung von Hausratentschädigung für eine Ausreise von Rumänien nach …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG III C 85.59, III C 109.60) schließt die gesetzliche Regelung auch solche Bemühungen nicht aus, die zunächst ohne Erfolg geblieben sein mögen, wie es die Bemühungen der Beigeladenen zur Zeit der Ausreisesperre waren.
- BVerwG, 11.07.1963 - III B 202.61
Rechtsmittel
Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht zu der Frage, welche Anforderungen an die Bemühungen eines Geschädigten zu stellen sind, seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) zu nehmen (§ 230 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 LAG), von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (vgl. Urteile vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 254.58 -, vom 19. September 1960 - BVerwG III C 85.59 -, vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 404.57 -, vom 25. April 1963 - BVerwG III C 109.60 und BVerwG III C 199.60 -). - BVerwG, 28.06.1963 - III C 201.61
Rechtsmittel
Es sind jedoch Fälle denkbar, in denen trotz der Bewerbung um eine fremde Staatsangehörigkeit und trotz des Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit der Umsiedlungswille fortbestanden hat (Urteil vom 25. April 1963 - BVerwG III C 109.60 -). - BVerwG, 03.12.1969 - III B 143.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bindung des …
Er hat dahin erkannt, die Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen werde nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vertriebene seinen Willen, in die Bundesrepublik zu gelangen, durch einen Zwischenaufenthalt in einem dritten Land verwirkliche (Urteil vom 25. April 1963 - BVerwG III C 109.60 -).
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