Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.1959 - III C 113.58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 27.03.1957 - VIII b VGL Nr. 888/56
- BVerwG, 08.01.1959 - III C 113.58
- BVerwG, 21.05.1959 - III C 113.58
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 02.10.1959 - IV C 411.58
Rechtsmittel
Die Rechtsfrage, die Anlaß zur Zulassung der Revision gegeben hatte, nämlich ob zwischen Hausrat und Betriebsvermögen zu unterscheiden ist, wenn in einer Wohnung auch ein Gewerbe betrieben wird, ist inzwischen vom III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil BVerwG III C 113.58 vom 21. Mai 1959 - RLA 59, 222 dahin entschieden, daß beides nach der Zweckbestimmung (Widmung) und der tatsächlichen Benutzung der Einrichtungsstücke abzugrenzen ist. - BVerwG, 23.11.1964 - IV C 150.64
Bewilligung einer Hausratentschädigung - Feststellung eines Vertreibungsschadens
Das Verwaltungsgericht weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 113.58 - und vom 27. Mai 1959 - BVerwG III B 89.59 - insofern ab, als es nicht die Umstände des Einzelfalles geklärt habe, ob die Bücher und Manuskripte sowie das Büromaterial nicht doch zum Hausrat zu rechnen seien, weil die Klägerin damals infolge nationalsozialistischer Maßnahmen die gewerbliche Tätigkeit ihrer "Kongresszentrale" nicht habe ausüben können. - BVerwG, 14.11.1963 - IV B 99.63
Einheitswertvergleich bei Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen …
Dienen Wirtschaftsgüter nur teilweise betrieblichen Zwecken, so sind sie mit einem der Nutzung entsprechenden Teil zum Betriebsvermögen zu rechnen (…Krekeler, BewG, 6. Auflage, § 54 Anm. III c; BVerwG III C 113.58, BVerwG IV C 411.58). - BVerwG, 18.12.1959 - IV C 411.58
Rechtsmittel
Die Rechtsfrage, ob zwischen Hausrat und Betriebsvermögen zu unterscheiden ist, wenn in einer Wohnung auch ein Gewerbe betrieben wird, ist inzwischen vom III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil BVerwG III C 113.58 vom 21. Mai 1959 (RLA 1959, 222) dahin entschieden, daß beides nach der Zweckbestimmung (Widmung) und der tatsächlichen Benutzung der Einrichtungsstücke abzugrenzen ist. - BVerwG, 18.12.1959 - IV C 430.58
Rechtsmittel
Das hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 113.58 - (RLA 59, 222, ZLA 59, 347) entschieden.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.1959 - III C 113.58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,3623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 27.03.1957 - VIII b VGL Nr. 888/56
- BVerwG, 08.01.1959 - III C 113.58
- BVerwG, 21.05.1959 - III C 113.58
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.