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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1956 - III C 115.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,962
BVerwG, 25.10.1956 - III C 115.56 (https://dejure.org/1956,962)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1956 - III C 115.56 (https://dejure.org/1956,962)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1956 - III C 115.56 (https://dejure.org/1956,962)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.09.1955 - IV C 75.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1956 - III C 115.56
    Der Senat schließt sich den Urteilen des IV. Senatsvom 30. September 1955 - BVerwG IV C 50.55 und BVerwG IV C 75.55 - sowievom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 124.54 - an.

    Über den Begriff wirtschaftliche Abhängigkeit hat sich der ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilenvom 30. September 1955 - BVerwG IV C 50.55 und BVerwG IV C 75.55 - sowievom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 124.54 (ZLA 1956 S. 233) - ausgesprochen.

    Insbesondere ist in dem Urteil BVerwG IV C 75.55 ausgeführt, daß bei einem Berufsanfänger, der erst den Weg ins Leben antritt, mehr als der laufende Bezug des Existenzminimums dazu gehöre, ihn als wirtschaftlich unabhängig anzusehen, und daß die soziale Lage der Familien eine gewisse Berücksichtigung finden könne, wobei § 293 Abs. 3 LAG Auswüchsen vorbeuge; außerdem könne ein erhöhter persönlicher Bedarf des Familienangehörigen, z.B. wegen Krankheit, eine Rolle spielen.

  • BVerwG, 20.01.1956 - IV C 124.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1956 - III C 115.56
    Der Senat schließt sich den Urteilen des IV. Senatsvom 30. September 1955 - BVerwG IV C 50.55 und BVerwG IV C 75.55 - sowievom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 124.54 - an.

    Über den Begriff wirtschaftliche Abhängigkeit hat sich der ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilenvom 30. September 1955 - BVerwG IV C 50.55 und BVerwG IV C 75.55 - sowievom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 124.54 (ZLA 1956 S. 233) - ausgesprochen.

  • BVerwG, 30.09.1955 - IV C 50.55

    Voraussetzungen für den Kinderzuschlag Unterhaltshilfeberechtigter nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1956 - III C 115.56
    Der Senat schließt sich den Urteilen des IV. Senatsvom 30. September 1955 - BVerwG IV C 50.55 und BVerwG IV C 75.55 - sowievom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 124.54 - an.

    Über den Begriff wirtschaftliche Abhängigkeit hat sich der ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilenvom 30. September 1955 - BVerwG IV C 50.55 und BVerwG IV C 75.55 - sowievom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 124.54 (ZLA 1956 S. 233) - ausgesprochen.

  • BVerwG, 26.06.1964 - III CB 42.63

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der …

    Was das Urteil BVerwG III C 115.56, das am 25. Oktober 1956 (nicht am 23. August 1956) erlassen ist, mit den hier zu entscheidenden Fragen zu tun hat, ist nicht aufgezeigt.
  • BVerwG, 23.03.1965 - IV C 137.64

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG IV C 75.55; BVerwG IV C 221.55; BVerwG III C 115.56; BVerwG III C 234.56) ist wirtschaftliche Abhängigkeit nicht dem Begriff des überwiegenden Unterhaltens im Sinne des § 267 LAG gleichzusetzen; sie ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen.
  • BVerwG, 23.12.1957 - IV B 132.56

    Rechtsmittel

    Hierbei sind die Gerichte an den vom Präsidenten des Bundesausgleichsamtes in der Durchführungsbestimmung zur Hausratentschädigung vom 24. Januar 1955 bestimmten Richtsatz eines Durchschnittseinkommens der Monate März und April 1952 von 85 DM nicht gebunden (vgl.Urteil vom 25. Oktober 1956 - BVerwG III C 115.56 -).
  • BVerwG, 07.03.1957 - III C 52.56

    Rechtsmittel

    Sowohl der erkennende wie bereits mehrfach der ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 25. Oktober 1956 - BVerwG III C 115.56 -, vom 30. September 1955 - BVerwG IV C 75.55 -, vom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 124.54 -, vom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 221.55 -) haben ausgesprochen, daß unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Charakters von Kriegsschadenrente und Hausratentschädigung weder der Einkommenshöchstbetrag des § 267 LAG noch der Grundbetrag der Unterhaltshilfe, wie er in § 269 LAG festgesetzt ist, für die Prüfung der Frage der wirtschaftlichen Abhängigkeit allein von Bedeutung sein kann.
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