Rechtsprechung
| BVerwG, 14.01.1965 - III C 115.64 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 16.02.1965 - III B 110.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Hatte die Beigeladene aber im Zeitpunkt der Vertreibung keinen unbedingten einklagbaren Anspruch auf Rückzahlung ihres Heiratsgutes, dann ist es keine rechtsgrundsätzliche Frage mehr, daß ihr - wie das Verwaltungsgericht im Ergebnis angenommen hat - kein feststellungsfähiger Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG in der Fassung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 4. August 1964 (BGBl. I S. 585) zustand (vgl. hierzu Urteile des Senatsvom 30. Juni 1964 - BVerwG III C 181.62 - [NJW 1964, 2175] undvom 14. Januar 1965 - BVerwG III C 115.64 - sowieBeschluß vom 17. November 1964 - BVerwG III B 32.64 - [ZLA 1965, 6]). - BVerwG, 10.05.1965 - III C 45.64
Rechtsmittel
Die Annahme, der Vater des Klägers habe dem Reichserbhofgesetz mit seinen Testament entsprechen wollen, vermag gleichfalls nicht den Anspruch des Klägers auf Inventar zu einen unbedingten zu machen (vgl. hierzu im übrigen das Urteil des Senats vom 14. Januar 1965 - BVerwG III C 115.64 -).
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