Rechtsprechung
| BVerwG, 07.01.1960 - III C 120.58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 14.03.1963 - II C 73.62
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung der auf dem Gebiet des Lastenausgleichsrechts zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts zu § 230 LAG ist bereits ausgeführt worden, daß zwar eine räumliche, eine laufende Betreuung ermöglichende Nähe zwischen der Wohnung des Aufnehmenden und der des Aufgenommenen bestehen muß, daß aber eine kilometermäßige Höchstgrenze nicht festgesetzt werden kann und daß auch der Zuzug in dieselbe politische Gemeinde nicht erforderlich ist (vgl. Urteile vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 154.55 - [NJW 1957 S. 1330] , vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 212.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 9] und - BVerwG IV C 47.57 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 8] und vom 7. Januar 1960 - BVerwG III C 120.58 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 26]). - BVerwG, 13.04.1961 - III C 37.59
Rechtsmittel
Wenn das Verwaltungsgericht trotzdem eine Familienzusammenführung verneint, so verkennt es, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine einmal zustande gekommene Familienzusammenführung nicht dadurch in Frage gestellt wird, daß sie sich später nicht mehr durchhalten läßt(Urteil vom 7. Januar 1960 - BVerwG III C 120.58 -). - BVerwG, 24.08.1972 - III B 120.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Daher ist auch keine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Senats vom 7. Januar 1960 - BVerwG III C 120.58 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 26) gegeben, in der der Senat ausgeführt hat, daß der Zweck der Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes über die Zusammenführung von Eltern und Kindern vornehmlich darin bestehe, alten und bedürftigen Eltern seelisch und, soweit es möglich ist, auch körperlich dadurch zu helfen, daß sie in die Nähe ihrer Kinder kommen.
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