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| BVerwG, 30.08.1962 - III C 121.59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 19.02.1959 - A 380/58
- BVerwG, 30.08.1962 - III C 121.59
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - III C 121.59
Bereits im Urteil vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]) und seither in ständiger Rechtsprechung wird bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts von den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts ausgegangen (vgl. auch § 350 a Abs. 1 LAG). - BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - III C 121.59
In späteren Entscheidungen des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere in dem Urteil vom 30. August 1961 - BVerwG IV C 86.58 - (NJW 1962 S. 360), ist indessen auch dem hohen Alter des Beziehers von Unterhaltshilfe und der Wirkung der Entziehung auf die durch die Gewährung der Leistung entwickelten und ermöglichten Lebensgewohnheiten eine erhebliche Bedeutung beigemessen worden. - BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - III C 121.59
So hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - (BVerwGE 5, 312) ausgesprochen, daß in den Fällen einer Dauerleistung das öffentliche Interesse an der nur für die Zukunft wirkenden Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts grundsätzlich höher zu bewerten sei als das schutzwürdige Vertrauen des zu Unrecht Begünstigten.
- BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64 Das Alter eines Begünstigten und der Zeitablauf seit Gewährung der Leistung mögen es im Einzelfall rechtfertigen, daß es bei fortlaufend zu gewährenden Leistungen, die für den Lebensunterhalt bestimmt sind, keiner besonderen Feststellung bedarf, ob der Begünstigte sein Vertrauen betätigt hat (vgl. BVerwG III C 121.59 - Urteil vom 30. August 1962 -).
- BVerwG, 22.10.1963 - III C 98.62
Gewährung einer Vorauszahlung auf eine Entschädigungsrente nach § 281 …
Das gilt insbesondere, wenn dem Ausgleichsamt die in Betracht kommenden Tatsachen, wie hier, in vollem Umfange bekannt waren und von dem Antragsteller wegen der schwierigen und unübersichtlichen Rechtslage nicht erwartet werden kann, er werde einen Irrtum, der dem Ausgleichsamt bei der Beurteilung des Sachverhalts unterlaufen ist, von sich aus erkennen und berichtigen; sein berechtigtes Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit der gewährten Leistung steht dem Widerruf, in einem solchen Falle jedenfalls insoweit entgegen, wie es sich um Leistungen handelt, über die bereits verfügt worden ist, hier um den zu erstattenden und zu verrechnenden Teil der Entschädigungsrente (vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1960 [BVerwGE 10, 308], vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 314.59 - [RLA 1961, 174], vom 7. September 1961 - BVerwG III C 354.58 -, vom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 12.60 -, vom 30. August 1962 - BVerwG III C 121.59 -, vom 30. August 1961 - BVerwG IV C 86.58 - [BVerwGE 13, 28, 33 [BVerwG 30.08.1961 - IV C 86/58]] sowievom 18. Oktober 1962 - BVerwG III C 246.59 -). - BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71
Erhöhter Ersatzeinheitswert - Feststellung eines Vermögensschaden an einem …
Der erkennende Senat nimmt daher ebenso wie das Verwaltungsgericht einen besonderen Ausnahmefall als vorliegend an, wie er schon im Urteil vom 7. Juli 1966 (…a.a.O.) im Hinblick auf in der Zukunft zu bewirkende Leistungen unter Bezugnahme auf BVerwG III C 121.59 (Urteil vom 30. August 1962) - erneut - ins Auge gefaßt und in einer weiteren Entscheidung (Beschluß vom 23. April 1968 - BVerwG III B 208.67 - [BVerwGE 29, 291 [295]]) als gegeben angesehen worden ist. - BVerwG, 20.11.1964 - IV C 92.64
Rücknahme der Einweisung in Kriegsschadenrente für die Zukunft wegen der bei der …
Der Senat hat in einem früheren Urteil sogar dahin entschieden, daß ein Bürger, der in vorgerücktem Alter in eine seinen Lebensabend sichernde Rentenleistung nach dem Lastenausgleichsgesetz eingewiesen worden ist, im Vertrauen auf den Weiterbezug dieser Leistung selbst dann geschützt werden muß, wenn die Behörden zu Unrecht die rechtliche Voraussetzung des lastenausgleichsrechtlich ausgleichsfähigen Verlusts der Existenzgrundlage bejaht haben (vgl. hierzu Urteile vom 30. August 1961, BVerwGE 13, 28 und vom 30. August 1962 - BVerwG III C 121.59 -). - BVerwG, 13.10.1967 - III B 101.67
Aufrechterhaltung eines rechtswidrig zustande gekommenen …
Diese Frage kann nicht abstrakt, sondern nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BVerwG III C 121.59 - Urteil vom 30. August 1962 -).
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