Rechtsprechung
| BVerwG, 11.10.1955 - III C 122.54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 15.07.1954 - I/226/54
- BVerwG, 11.10.1955 - III C 122.54
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 236
- NJW 1956, 393
- MDR 1957, 59
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1955 - III C 122.54
Denn abgesehen davon, daß das angefochtene Urteil nicht genügend tatsächliche Feststellungen enthält - so hat es z.B. nur festgestellt, daß der Kläger über 122, 50 DM Arbeitslosenfürsorgeunterstützung erhalten hat, dagegen nicht, ob der Betrag von 150 DM monatlich, und zwar auch noch am 1. Juli 1954, erreicht worden ist -, kann im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren - und um ein solches handelt es sich bei der Klage des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds gegen die Bewilligung einer Ausgleichsleistung eindeutig - die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes grundsätzlich nur nach den rechtlichen Verhältnissen zur Zeit seines Erlasses beurteilt werden (vgl. unter anderemBeschluß vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95/53 - BVerwGE 1, 35 ff. - undUrteil vom 6. April 1955 - BVerwG V C 102/54 -). - BVerwG, 06.04.1955 - V C 102.54
Auszug aus BVerwG, 11.10.1955 - III C 122.54
Denn abgesehen davon, daß das angefochtene Urteil nicht genügend tatsächliche Feststellungen enthält - so hat es z.B. nur festgestellt, daß der Kläger über 122, 50 DM Arbeitslosenfürsorgeunterstützung erhalten hat, dagegen nicht, ob der Betrag von 150 DM monatlich, und zwar auch noch am 1. Juli 1954, erreicht worden ist -, kann im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren - und um ein solches handelt es sich bei der Klage des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds gegen die Bewilligung einer Ausgleichsleistung eindeutig - die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes grundsätzlich nur nach den rechtlichen Verhältnissen zur Zeit seines Erlasses beurteilt werden (vgl. unter anderemBeschluß vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95/53 - BVerwGE 1, 35 ff. - undUrteil vom 6. April 1955 - BVerwG V C 102/54 -). - BVerwG, 22.09.1955 - III C 74.54
Auszug aus BVerwG, 11.10.1955 - III C 122.54
Nur diese Auslegung des Gesetzes trägt auch dem Umstand Rechnung, daß das Lastenausgleichsgesetz Ausschlußfristen (vgl. dazuUrteil des erkennenden Senats vom 22. September 1955 - BVerwG III C 74.54 -) für die Stellung von Anträgen setzt.
- BVerwG, 04.02.1961 - IV B 217.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von …
Gegen die Nichtzulassung einer Revision wendet sich die Beschwerde des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds, die auf Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 122.54 - (MtBl. BAA 1956, 165) gestützt ist.Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht von den tragenden Erwägungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG III C 122.54 - nicht ab.
- BVerwG, 12.02.1960 - IV C 126.59
Rechtsmittel
Diese Auffassung stehe mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 122.54 -, daß es kein Hineinwachsen in die Unterhaltshilfe gebe, nicht im Widerspruch, da sie sich nur auf die anspruchsbegründenden Voraussetzungen beziehen könne.Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 122.54 (veröffentlicht bei Buchholz 427.3, § 267 Nr. 4 LAG) - ausgesprochen hat, sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Kriegsschadenrente in der Vorschrift des § 261 Nr. 1 und 2 LAG gleichwertig nebeneinander gestellt und müssen daher auch - und zwar alle zusammen - zu dem nach dem Lastenausgleichsgesetz maßgebenden Zeitpunkt vorgelegen haben, um einen Anspruch auf die Leistung entstehen zu lassen.
- BVerwG, 13.02.1959 - IV C 159.57
Rechtsmittel
(Kein Hineinwachsen in die Unterhaltshilfe: BVerwG III C 122.54 in BVerwG 2, 236.).Sämtliche Voraussetzungen für Gewährung der Unterhaltshilfe müssen vielmehr spätestens bei Ablauf der Antragsfrist vorgelegen haben, soweit nicht durch Gesetz frühere Stichtage bestimmt werden (BVerwG III C 122.54 in BVerwGE 2, 236).
- BVerwG, 21.01.1982 - 3 C 50.81
Beihilfe zum Lebensunterhalt nach Bewirkung von Leistungen auf ein Darlehen nach …
Demzufolge müssen alle die Entstehung des Anspruchs begründenden Voraussetzungen spätestens im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist vorgelegen haben; ein "Hineinwachsen" in die Kriegsschadenrente gibt es nicht (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1955 - BVerwG 3 C 122.54 - [BVerwGE 2, 236/238]). - BVerwG, 26.06.1964 - III CB 42.63
Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der …
Daß diese Anspruchsvoraussetzung in dem Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein muß, hat der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 122.54 - (BVerwGE 2, 236) eingehend dargelegt. - BVerwG, 18.12.1958 - III C 16.57
Verrechnung eines Aufbaudarlehns mit Nachzahlungsbeträgen der Kriegsschadenrente …
Da für die Antragstellung Fristen vorgesehen waren, anfangs der 31. August 1953, dann - nach Erlaß des Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 12. Juli 1955 (BGBl. I S. 403) - der 31. Dezember 1955, mußte nach der Rechtslage bei Erlaß der Entscheidungen der Ausgleichsämter die Rückzahlung bis zum 31. Dezember 1955 erfolgt sein, da es nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 122.54 - (BVerwGE 2, 236) ein Hineinwachsen in die Unterhaltshilfe nicht gibt, die Voraussetzungen für die Gewährung der Unterhaltshilfe vielmehr bei Antragstellung, spätestens bei Fristablauf vorgelegen haben mußten. - BVerwG, 23.08.1973 - V C 60.71
Stellen eines Antrags auf Bewilligung der Leistung bei den Ausgleichsbehörden als …
Kann Kriegsschadenrente nur bei Bedürftigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung zuerkannt werden, so daß ein während des tatsächlichen Bezuges der Versorgungsleistungen gleichwohl gestellter Antrag wegen dieser Einkünfte abzulehnen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 122.54 - [Buchholz 427.3 § 267 LAG Nr. 4]), dann ist es den Ausgleichsbehörden verwehrt, das Erstattungsbegehren der Versorgungsbehörde allein unter Hinweis auf einen nicht rechtzeitig angebrachten Antrag zurückzuweisen. - BVerwG, 09.02.1956 - III C 151.54
Rechtsmittel
Grundsätzlich kann im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes nur nach den rechtlichen Verhältnissen zur Zeit der letzten Verwaltungsentscheidung beurteilt werden (vgl. unter anderemBeschluß vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95/53 - [BVerwGE 1, 35];Urteil vom 6. April 1955 - BVerwG V C 102/54;Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 122/54 -). - BVerwG, 17.11.1961 - IV C 85.60
Bestehen eines selbständigen Antragsrechts des Ehegatten für den Bezug von …
Seit dem Urteil des III. Senats vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 122.54 - (BVerwGE 2, 236 [BVerwG 11.10.1955 - III C 122/54]) ist es zwar ständige Rechtsprechung beider Lastenausgleichssenate, daß der Unterhaltshilfeanspruch nur dann entsteht - und gegebenenfalls später zum Ruhen und Wiederaufleben kommen kann -, wenn neben der Erwerbsunfähigkeit zum gesetzlichen Stichtag zugleich auch die anderen Voraussetzungen, insbesondere Bedürftigkeit, gegeben sind. - BVerwG, 22.05.1959 - IV C 179.57
Rechtsmittel
Die Rechtsprechung beider mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts verlangt auch eindeutig, daß sämtliche Voraussetzungen des Anspruchs bis zum Ablauf der für den Antrag gesetzten Ausschlußfrist vorgelegen haben (BVerwGE 2, 236). - BVerwG, 29.05.1958 - III C 52.57
Anspruch auf Ausgleich kriegsbedingter Schäden - Erfordernis eines ständigen …
- BVerwG, 27.06.1958 - IV C 212.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.11.1956 - IV C 74.56
Zulässigkeit einer zeitlichen Begrenzung von Leistungen bei endgültiger …
- BVerwG, 27.06.1979 - 5 ER 240.78
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.12.1964 - IV C 136.64
Anwendbarkeit materiellrechtlicher Ausschlussfristen des § 256 Abs. 4 …
- BVerwG, 25.01.1960 - IV C 43.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.04.1957 - III B 177.56
Rechtsmittel
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