Rechtsprechung
| BVerwG, 28.10.1965 - III C 123.64 |
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Papierfundstellen
- BVerwGE 22, 255
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 30.05.1968 - III C 38.66
Feststellung eines Kriegsschadens an einem Grundstück - Erfüllung eines …
In der Entscheidung BVerwGE 21, 23 ist die Rechtswirksamkeit der Abtretung künftiger Ansprüche, in der Entscheidung BVerwGE 22, 255 ist der Umfang einer im Jahre 1943 erfolgten Abtretung der Rechte auf Entschädigung gegen das Deutsche Reich offen geblieben, weil es darauf nicht ankam. - BVerwG, 22.02.1966 - III C 216.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 25. März 1965 (BVerwGE 21, 23 = MDR 1965, 683), das mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmt, Urteil vom 29. November 1963 - V ZR 127/63 - (MDR 1964, 222), und auch vom erkennenden Senat weiterhin bestätigt worden ist (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG III C 123.64 -), entschieden, daß der besondere Vorbehalt in § 244 LAG zur Folge hat, daß der Abtretungsempfänger sich die Kriegsschadenrente anrechnen lassen muß, die der Abtretende sich - auch nach der Abtretung - hat gewähren lassen.
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