Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.1964 - III C 131.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung von einem Kunstmaler entstandenen Kriegssachschäden an Gegenständen der Berufsausübung - Verlust von 37 Bildern - Quotierung im Verhältnis von verloren gegangenen und erhalten gebliebenen Gegenständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.10.1963 - XVI A 123.63
- BVerwG, 10.12.1964 - III C 131.64
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.06.1964 - III C 192.62
Anspruch eines selbständigen Kunstmalers auf Feststellung von Kriegssachschäden …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1964 - III C 131.64
Bestätigung des Urteils vom 22. Juni 1964 - BVerwG III C 192.62 -.Die Revision mußte ohne Erfolg bleiben, da das angefochtene Urteil, das im Ergebnis und in den Gründen dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Juni 1964 - BVerwG III C 192.62 - entspricht, Zustimmung verdient.
Im Unterschied von seinem Vortrag in der Sache BVerwG III C 192.62 hat der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds in dieser Sache die in Nr. 48 d des FG-Sammelrundschreibens vom 21. März 1962 (Mtbl. BAA 1962 S. 56 ff.) getroffene Regelung damit zu rechtfertigen versucht, daß Gegenstand der 13. FeststellungsDV nur ein Verlust durch Totalschaden gewesen sei und die einen Teilschaden betreffende Regelung in dem FG-Sammeirundschreiben eine spätere Verordnung vorweggenommen habe.
Eine solche Beschränkung auf Totalschäden läßt der Wortlaut der 13. FeststellungsDV jedoch ebensowenig erkennen wie eine Differenzierung zwischen Kunstgegenständen, die zum Verkauf, und solchen, die zum Vorrat bestimmt seien, wie sie in der erwähnten Streitsache BVerwG III C 192.62 der 13. FeststellungsDV unterstellt war.
- BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.12.1964 - III C 131.64
Die Regelung der 13. FeststellungsDV, auf deren unbefriedigendes Ergebnis das Bundesverwaltungsgericht mehrfach hingewiesen hat (vgl. Beschluß vom 25. Juli 1963 - BVerwG III B 92.62 -, Urteil des IV. Senats vom 8. November 1963 - BVerwG IV C 138.62 - [BVerwGE 18, 6]), beruht darauf, daß einerseits der Nachweis des Verlustes von Kunstwerken im einzelnen mangels einer Aufnahme in eine Vermögenserklärung schwierig sei und andererseits die Schätzung der Kunstwerke auch in ihrem Verhältnis zueinander unüberwindliche Schwierigkeiten bereite. - BVerwG, 25.07.1963 - III B 92.62
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1964 - III C 131.64
Die Regelung der 13. FeststellungsDV, auf deren unbefriedigendes Ergebnis das Bundesverwaltungsgericht mehrfach hingewiesen hat (vgl. Beschluß vom 25. Juli 1963 - BVerwG III B 92.62 -, Urteil des IV. Senats vom 8. November 1963 - BVerwG IV C 138.62 - [BVerwGE 18, 6]), beruht darauf, daß einerseits der Nachweis des Verlustes von Kunstwerken im einzelnen mangels einer Aufnahme in eine Vermögenserklärung schwierig sei und andererseits die Schätzung der Kunstwerke auch in ihrem Verhältnis zueinander unüberwindliche Schwierigkeiten bereite.
- BVerwG, 14.01.1965 - III C 94.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Mit diesem Vorbringen muß die Revision aber scheitern; denn - wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat - sind die Vorschriften, deren Rechtsgültigkeit die Revision in Frage stellt, nicht grundgesetzwidrig und damit rechtswirksam (vgl. hierzu Beschluß vom 25. Juli 1963 - BVerwG III B 92.62 -, Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG IV C 138.62 - [BVerwGE 18, 6] und Urteil vom 10. Dezember 1964 - BVerwG III C 131.64 -).
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