Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.1970 - III C 132.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von immateriellen Güter bei einem durch Vertreibung verloren gegangenen Betrieb - Feststellung eines Vertreibungsschadens wegen eines Ateliers für künstlerisches Musterzeichnen für das Textilgewerbe - Künstlerisches Musterzeichen als Wirtschaftgüter im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.05.1968 - X A 25.67
- BVerwG, 21.05.1970 - III C 132.68
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.07.1965 - III C 76.64
Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - III C 132.68
Der Preisunterschied ist der Teilwert der Muster (Urteil vom 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 - [ZLA 1965, 346 = RLA 1966, 9 = Buchholz BVerwG 427, 2, § 12 FG Nr. 21 a]). - BVerwG, 03.07.1969 - III C 108.67
Einhaltung einer bestimmte Reihenfolge der Bewertungsarten
Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - III C 132.68
Da das in § 4 Nr. 1 a.a.O. vorgesehene Kennzahlverfahren nicht anwendbar ist, weil der Betrieb nicht zu den in der Anlage zur Verordnung aufgeführten Industriezweigen gehört, ist es entscheidend, ob der Ersatzeinheitswert nach § 4 Nr. 2 und § 7 Abs. 2 a.a.O. im Wege des kennzahlähnlichen Verfahrens, das den Vorrang hat, oder durch Schätzung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen im Sinne des § 7 Abs. 3 a.a.O. zu ermitteln ist (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 = Buchholz BVerwG 427.206, § 9 der 6. FeststellungsDV Nr. 9]). - BVerwG, 08.05.1969 - III C 210.67
Schadensberechnung eines Vertreibungsschadens durch betriebswirtschaftlichen …
Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - III C 132.68
Der umstrittene Wert der Muster hat erst dann rechtliche Bedeutung, wenn die Muster nach dem für die Ermittlung des Ersatzeinheitswertes einzuschlagenden Verfahren (Urteil vom 8. Mai 1969 - BVerwG III C 210.67 - [ZLA 1969, 269 = Buchholz BVerwG 427.206, § 9 der 6. FeststellungsDV Nr. 7]) berücksichtigungsfähig sind.
- BVerwG, 03.04.1973 - III C 95.71
Feststellung eines Umsiedlungsschadens an Betriebsvermögen - Umsiedlungsschaden …
Insoweit stimmt das angefochtene Urteil mit der Rechtsprechung des Senats in seiner Entscheidung vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 14 - ZLA 1970, 210) überein, nach welcher für immaterielle Güter ein Teilwert anzusetzen ist, wenn ein Erwerber, der den Betrieb fortsetzen wollte, im Feststellungszeitpunkt für den Betrieb mehr gezahlt hätte, wenn er die immateriellen Güter miterwarb, als er ohne sie bezahlt hätte; der Unterschied im Kaufpreis bestimmt den Teilwert.Ein solches Verfahren ist, wie der Senat mehrfach entschieden hat, unzulässig (vgl. Urteile vom 21. Mai 1970, a.a.O. …und vom 10. Juni 1971 - BVerwG III C 129.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16 = ZLA 1972, 72]).
Bejahendenfalls kann sich das Verwaltungsgericht dafür ein Gutachten vom zuständigen Vorort erstatten lassen (…Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9 = BVervGE 32, 292]); das Urteil des Senats vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 - a.a.O. zur Wertfeststellung immaterieller Güter ist dabei zu berücksichtigen.
- BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe - Ersatz von Vertreibungsschaden …
Wegen der Bindung des Verwaltungsgerichts an die Vorortgutachten wird in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Senats vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - (BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67] [299] und vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 14)) hingewiesen. - BVerwG, 28.05.1971 - III C 111.69
Rechtsmittel
Er hatte einen Teilwert, wenn der Erwerber des Unternehmens in den Fällen weniger gezahlt hätte, in denen der den immateriellen Wert verkörpernde Gegenstand nicht zum Unternehmen gehörte (Urteile vom 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 - [ZLA 1965, 346] und vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 14 = ZLA 1970, 210]).
- BVerwG, 24.01.1974 - III C 62.72
Schadensfeststellung an Betriebsvermögen durch den vertreibungsbedingten Verlust …
Er hat dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 9) ausgesprochen, daß in diesen Fällen die Verwaltungsgerichte vor ihrer Entscheidung ein Gutachten des zuständigen Vorortes einzuholen haben (vgl. auch Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14] zur wiederholten Einholung von Gutachten des Vorortes durch das Verwaltungsgericht …und Urteil vom 10. Juni 1971 - BVerwG III C 129.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16], nach dem eine Korrektur der Schätzung durch das Verwaltungsgericht grundsätzlich nur unter Heranziehung des Vorortes möglich ist, …und Urteil vom 3. April 1973 - BVerwG III C 95.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 22], in dem ausgesprochen ist, daß das Verwaltungsgericht in Fällen des kennzahlähnlichen Verfahrens sich ein Gutachten des zuständigen Vorortes erstatten lassen kann, hingegen ein Gutachten des Vorortes einholen muß, wenn der Ersatzeinheitswert durch Schätzung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bilden ist). - BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70
Rechtmäßigkeit von vor dem Erlass der 6. Verordnung zur Durchführung des …
Sollte ein neues Gutachten des Vorortes erforderlich sein, so wird das Verwaltungsgericht das Urteil des Senats vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 14) zu beachten haben, nach dem Werte, die der Vorort in seinem Gutachten bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes nach § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV angesetzt hat, durch das Verwaltungsgericht nicht erhöht werden dürfen, ohne die Auswirkungen auf die anderen Werte zu berücksichtigen. - BVerwG, 24.08.1987 - 3 B 44.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Warenzeichen (gewerbliche …
Zu Recht ist das Verwaltungsgericht von der gefestigten Rechtsprechung (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG 3 C 132.68 - (ZLA 1970, )) ausgegangen, daß immaterielle Güter und damit auch Warenzeichen (gewerbliche Schutzrechte) als solche keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben und sie erst mit ihrer Verwertung zu lastenausgleichsrechtlich feststellungsfähigen Wirtschaftsgütern werden. - BVerwG, 28.07.1971 - III B 11.70 Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts von der später ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1970 (- BVerwG III. C 132.68 - [Buchholz 427.206 § 9 der 6. FeststellungsDV Nr. 14 = ZLA 1970, 210]) abweicht.
- BVerwG, 07.11.1972 - III C 126.70
Bezeichnung der verletzten Rechtsnormen als Voraussetzung der Zulässigkeit der …
Das Urteil geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG III C 138.63 - [Buchholz 427.3 § 13 Nr. 109 = ZLA 1964, 377] und vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 14 = ZLA 1970, 210]) davon aus, daß der vom Kläger geltend gemachte Verlust an Einrichtungsgegenständen und patenttechnischen Entwicklungsarbeiten als Betriebsvermögen festgestellt werden kann.
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