Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.1967 - III C 134.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Kriegslastenausgleich - Anrechnung von Unterhaltshilfe auf eine Hauptentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 31.08.1966 - 4 K 486/66
- BVerwG, 06.07.1967 - III C 134.66
Papierfundstellen
- BVerwGE 27, 288
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.03.1965 - III C 76.63
Anteilmäßige Anrechnung von Unterhaltshilfe nach dem Soforthilfegesetz nach dem …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - III C 134.66
Eine Anrechnung von Unterhaltshilfe nach dem Soforthilfegesetz auf die Kauptentschädigung früher Erben des unmittelbar Geschädigten findet auch dann, wenn nicht antragsberechtigte Miterben vorhanden sind, nur im Verhältnis der Erbteile der antragsberechtigten Miterben statt (Fortsetzung von BVerwGE 20, 340).Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. März 1965 - BVerwG III C 76.63 - (BVerwGE 20, 340) entschieden, daß die in § 278 a Abs. 1 LAG bestimmte Anrechnung von Unterhaltshilfe nach dem Soforthilfegesetz bei frühen Erbfällen auch dann auf die den Erben nach § 247 LAG zustehenden Grundbeträge im Verhältnis ihrer Erbteile zu geschehen hat, wenn nicht alle Erben einen Antrag auf Schadensfeststellung und Zuerkennung der Hauptentschädigung gestellt haben.
- BVerwG, 29.08.1967 - III C 133.66 Bestätigung von BVerwG III C 134.66 - Urteil vom 6. Juli 1967 -.
Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 134.66 - bestätigt und darüber hinaus dahin erkannt, daß auch Fälle der vorliegenden Art, in denen Miterben mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 230 LAG nicht antragsberechtigt sind, ebenso zu entscheiden sind.
- BVerwG, 22.08.1985 - 3 B 60.85
Berechnung der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
BAA 65, 368], vom 22. Februar 1966 - BVerwG 3 C 216.64 - [BVerwGE 23, 249] und vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 134.66 - [BVerwGE 27, 288]). - BVerwG, 22.08.1985 - 3 B 58.85
Berechnung der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
BAA 65, 368], vom 22. Februar 1966 - BVerwG 3 C 216.64 - [BVerwGE 23, 249] und vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 134.66 - [BVerwGE 27, 288]). - BVerwG, 02.11.1967 - III C 28.67
Umfang der Anrechnung von Unterhaltshilfe auf den einem frühen Erben zustehenden …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist die in § 278 a Abs. 1 LAG bestimmte Anrechnung von Unterhaltshilfe auf die Hauptentschädigung der Erben, die vor dem 1. April 1952 im Wege des Erbganges Rechtsnachfolger des unmittelbar Geschädigten geworden sind (sogenannte frühe Erben), auch dann nach Abs. 2 dieser Vorschrift auf die den Erben nach § 247 LAG zustehenden Grundbeträge im Verhältnis ihrer Erbteile vorzunehmen, wenn nicht alle Miterben mangels Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen des § 230 LAG antragsberechtigt sind (Urteile vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 134.66 - und vom 29. August 1967 - BVerwG III C 133.66 -).
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