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| BVerwG, 15.11.1956 - III C 135.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.04.1955 - X A. 747.54
- BVerwG, 15.11.1956 - III C 135.55
Papierfundstellen
- JR 1957, 195
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1956 - III C 135.55
Ihr Ziel, nämlich die Aufhebung des angefochtenen Urteils und ein Erkenntnis nach dem Klageantrag, hilfsweise eine Zurückverweisung an die Vorinstanz, ist auch ohne formulierten Antrag den Umständen nach von vornherein eindeutig erkennbar gewesen (BVerwGE 1, 222). - BVerwG, 22.06.1955 - Gr. Sen. 3.54
Zuständiges Verwaltungsgericht für die Einlegung einer Revision in …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1956 - III C 135.55
Schließlich ist die Revision nicht verspätet, weil die Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Urteils die Einlegungsstelle unrichtig angegeben und daher die Frist nicht in Lauf gesetzt hat (BVerwGE 2, 159).
- BVerwG, 04.12.1956 - IV C 123.56
Rechtsmittel
Hierbei werden auch die Gesichtspunkte maßgebend sein, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. November 1956 - BVerwG III C 135.55 - aufgestellt hat und die dahin gehen, ob der Geschädigte nach dem Schadenseintritt irgendwelche seine Übersiedlung nach Berlin (West) nahelegende Beziehungen zu Berlin (West) gehabt oder angeknüpft und einen Wunsch, gerade nach Berlin (West) zu ziehen, geäußert hat. - BVerwG, 10.07.1957 - IV C 221.56
Rechtsmittel
Bezüglich seiner persönlichen Bindungen zu Berlin (West) - vgl. BVerwG III C 135.55 - hat der Kläger zum anderen darauf verwiesen, daß er seit 1937 mit seiner, jetzt in Berlin (West) ansässigen Ehefrau verlobt gewesen und lediglich durch seine Haftzeit an der Eheschließung gehindert gewesen sei. - BVerwG, 05.11.1965 - IV C 181.64 BVerwG III C 135.55 -.
- BVerwG, 23.02.1957 - IV C 48.56
Rechtsmittel
Der III. Senat hat in seinem Urteil vom 15. November 1956 (BVerwG III C 135.55) ausgesprochen:. - BVerwG, 16.05.1959 - III B 239.57
Gewährung einer Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat aus Mitteln des Härtefonds - …
Die Frage, wann der unmittelbare Zusammenhang zwischen einem im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin erlittenen Kriegssachschaden und der ständigen Aufenthaltnahme in Berlin (West) gewahrt ist, ist bereits mehrfach von den mit Lastenausgleichssachen befaßten Senaten des Bundesverwaltungsgerichts geprüft worden (vgl. BVerwG III C 135.55, Urteil vom 15. November 1956 = Buchholz BVerwG 427.3 § 301 LAG Nr. 6; BVerwG IV C 287.55 und BVerwG IV C 123.56, beide Urteile vom 4. Dezember 1956 = Buchholz BVerwG 427.3 § 301 LAG Nr. 4 a und 4 b; BVerwG IV C 48.56, Beschluß vom 23. Februar 1957 = Buchholz BVerwG 427.3 § 301 LAG Nr. 5). - BVerwG, 28.11.1956 - III C 51.56
Rechtsmittel
Im gegenwärtigen Fall ist auch zu beachten, daß der Beklagte seine Ansicht über den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Ostberliner Kriegssachschaden der Klägerin und ihrer Übersiedlung nach Berlin (West) geändert hat, nachdem er aus dem Zulassungsbeschluß in dieser Sache und aus dem Armenrechtsbeschlußvom 19. Juli 1956 - BVerwG III C 135.55 - in der Sache Flister annähernd ersehen konnte, welchen Standpunkt der Senat dazu einnehmen würde.
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