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| BVerwG, 17.09.1964 - III C 138.63 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 30.03.1965 - III C 119.64
Verlust einer germanistischen Bücherei nebst Manuskripten - Entschädigung für …
Es genügt daher nicht, daß diese Bibliothek seinem Vater zu wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Sprachforschung gedient hat, vielmehr setzt ein aus eigenem Recht erhobener Anspruch, den der Kläger mit der Behauptung zu begründen versucht, die Bücher seien für seine wissenschaftliche Forschung notwendig gewesen, voraus, daß der Geschädigte mit den verlorengegangenen Wirtschaftsgütern selbständig als wissenschaftlicher Forscher gearbeitet und danach gestrebt hat, irgendeine Wissenschaft durch Forschung zu bereichern (vgl. Urteil des Senats vom 17. September 1964 - BVerwG III C 138.63 -). - BVerwG, 07.11.1972 - III C 126.70
Bezeichnung der verletzten Rechtsnormen als Voraussetzung der Zulässigkeit der …
Das Urteil geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG III C 138.63 - [Buchholz 427.3 § 13 Nr. 109 = ZLA 1964, 377] und vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 14 = ZLA 1970, 210]) davon aus, daß der vom Kläger geltend gemachte Verlust an Einrichtungsgegenständen und patenttechnischen Entwicklungsarbeiten als Betriebsvermögen festgestellt werden kann. - BVerwG, 20.01.1966 - III C 211.64
Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vertreibungsschadens eines aus den USA …
Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG III C 138.63 - Grundsätze für die Erfindertätigkeit eines unselbständigen Handwerkers im Nebenberuf aufgestellt.
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