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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.1967 - III C 139.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2677
BVerwG, 15.06.1967 - III C 139.66 (https://dejure.org/1967,2677)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1967 - III C 139.66 (https://dejure.org/1967,2677)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1967 - III C 139.66 (https://dejure.org/1967,2677)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.06.1966 - III C 58.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 139.66
    Sie rügt die Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Senatsvom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 58.64 - und meint: Art. XII des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 erstrecke sich nicht auf Erbfälle, bei denen der Erbgang lange Zeit vor der Besetzung stattgefunden habe und kein die Erbfolge in Frage stellender Anspruch im Klagewege bis zur Vertreibung geltend gemacht worden sei.

    Die Klägerin hält die Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1966 a.a.O. für bedenklich, weil ihm ein anderer Sachverhalt zugrunde liege.

    Demgegenüber hat der Senat in seinen Urteilenvom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 58.64 und 59.64 - keinen Zweifel daran gelassen, daß das Kontrollratsgesetz Nr. 45 nicht auf Erbfälle anwendbar ist, die lange vor der Besetzung eingetreten sind.

  • BVerwG, 18.01.1964 - III C 11.60

    Vertreibungsschaden an einem Erbhof in Ostpreußen - Räumlicher Anwendungsbereich …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 139.66
    Das Reichserbhofgesetz sei, so hat der erkennende Senat in Fortführung dieser Rechtsprechung in seinemUrteil vom 18. Januar 1964 - BVerwG III C 11.60 - [BVerwGE 18, 17] dargelegt, vornehmlich im Interesse der Erhaltung bäuerlichen Besitzes geschaffen worden.
  • BVerwG, 22.09.1966 - III C 7.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 139.66
    Wie der Senat in seinemUrteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 7.64 - entschieden hat, stehen die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nicht in einem Rechtsverhältnis, über das hinsichtlich ihrer Beteiligung an der Schadensfeststellung nur einheitlich entschieden werden kann.
  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 11.60

    Anwendung des deutschen Reichserbhofrechts im Gebiet der ehemaligen Freien Stadt …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 139.66
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der vertreibungsbedingte Verlust eines zu einem Erbhof gehördenden land- und forstwirtschaftlichen Vermögens grundsätzlich nicht von einem Vertriebenen als unmittelbar Geschädigten mit der Berufung auf seine Anerbeneigenschaft geltend gemacht werden, wenn der Erbfall erst nach dem Zusammenbruch des Reiches (Kapitulation vom 8. Mai 1945) eingetreten ist(Urteile vom 21. März 1957 - BVerwG III C 88.56 - [BVerwGE 4, 350] undvom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 11.60 -).
  • BVerwG, 21.03.1957 - III C 88.56
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 139.66
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der vertreibungsbedingte Verlust eines zu einem Erbhof gehördenden land- und forstwirtschaftlichen Vermögens grundsätzlich nicht von einem Vertriebenen als unmittelbar Geschädigten mit der Berufung auf seine Anerbeneigenschaft geltend gemacht werden, wenn der Erbfall erst nach dem Zusammenbruch des Reiches (Kapitulation vom 8. Mai 1945) eingetreten ist(Urteile vom 21. März 1957 - BVerwG III C 88.56 - [BVerwGE 4, 350] undvom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 11.60 -).
  • BVerwG, 12.03.1975 - III C 5.73

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Der erkennende Senat hat in anderem Zusammenhang mehrfach entschieden, daß der Verlust eines zu einem Erbhof gehörenden land- und forstwirtschaftlichen Vermögens grundsätzlich nicht von einem Vertriebenen als unmittelbar Geschädigten mit der Berufung auf seine Anerbeneigenschaft geltend gemacht werden kann, wenn der Erbfall erst nach dem Zusammenbruch des Reiches eingetreten ist (Urteile vom 21. März 1957 - BVerwG III C 88.56 - [BVerwGE 4, 350], vom 18. Januar 1964 - BVerwG III C 11.60 - [BVerwGE 18, 17], vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 139.66 - [ZLA 1967, 266] und vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 39.66 - [BVerwGE 27, 197]).
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