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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.1964 - III C 140.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,462
BVerwG, 04.06.1964 - III C 140.61 (https://dejure.org/1964,462)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1964 - III C 140.61 (https://dejure.org/1964,462)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1964 - III C 140.61 (https://dejure.org/1964,462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 345
  • WM 1964, 889
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 25.08.1964 - III C 205.61

    Rechtsmittel

    Bestätigung von BVerwG III C 140.61.

    Die Beteiligten haben Gelegenheit gehabt, zu den Urteilen des Senats vom 4. Juni 1964 - BVerwG III C 190.61, BVerwG III C 140.61 und BVerwG III C 53.63 - Stellung zu nehmen.

    Fälle dieser Art hat der Senat aber bereits in seinem Urteil vom 4. Juni 1964 - BVerwG III C 140.61 - vorsorglich einbezogen.

  • BGH, 04.02.1985 - II ZR 229/84

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs aus Prospekthaftung - Haftung eines für …

    Für die Prospekthaftung, die nicht an persönliches, sondern an typisiertes Vertrauen anknüpft, hat der Senat in seinem nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 22. März 1982 (BGHZ 83, 222) in Anlehnung an die gesetzlich geregelte Haftung für unrichtige Prospekte ausgesprochen, daß die daraus abgeleiteten Ansprüche nicht in 30 Jahren verjähren, sondern in 6 Monaten seit den Zeitpunkt, in den der Gesellschafter von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts Kenntnis erlangt, spätestens jedoch in 3 Jahren seit des Beitritt zur Gesellschaft (vgl. hierzu auch Sen. Urt. vom 21.05.1984 - II ZR 83/84, WM 1964, 889).
  • BVerwG, 04.06.1964 - III C 53.63

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Anrechnung des halben …

    Die Ansicht des Verwaltungsgerichts, daß in derartigen Fällen § 245 Nr. 3 LAG keine Anwendung findet, ist frei vom Rechtsirrtum (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 4. Juni 1964 - BVerwG III C 140.61 und BVerwG III C 190.61 -).
  • BVerwG, 12.04.1965 - III C 181.64

    Einstellung eines Revisionsverfahrens

    Der beschließende Senat hat in seinen beiden Urteilen vom 4. Juni 1964 - BVerwG III C 140.61 [BVerwGE 18, 345 = ZLA 1964, 286] und BVerwG III C 53.63 [RLA 1964, 285] - und erneut in seinem Urteil vom 25. August 1964 - BVerwG III C 205.61 - erkannt, daß die Anrechnung des halben Minderungsbetrages der Hypothekengewinnabgabe auf den für Kriegssachschäden an Betriebsvermögen festgestellten Schadensbetrag in § 245 Nr. 3 LAG keine Rechtsgrundlage findet.
  • VG Braunschweig, 29.05.1969 - I A 61/68

    Anspruch auf Gewährung eines Förderungsstipendiums; Antrag auf Gewährung von …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dar sich die Kammer anschließt, wird der Rechtsstaatlichkeit nicht dadurch verletzt, daß öffentliche Finanzhilfen ohne normative Grundlage aus bereiten Etatmitteln geleistet werden, sofern der Zweck der Hilfeleistung im Rahmen der verfassungsmäßigen Aufgaben der an der Vergabe beteiligten Ressorts liegt (BVerwGE 6, 282; 18, 352 [BVerwG 04.06.1964 - III C 140/61]; BVerwG NJW 1959, 1098 = DÖV 1959, 706).
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