Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.1969 - III C 143.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung des Gleichheitssatzes durch unterschiediche Feststellung von Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen und von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen - Zahlung des Abgeltungsbetrages als ein den Schadensbetrag erhöhender Tatbestand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 27.04.1967 - 6 A 53/67
- BVerwG, 29.04.1969 - III C 143.67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.05.1965 - III C 230.64
Auszug aus BVerwG, 29.04.1969 - III C 143.67
Der für ein Betriebsgrundstück entrichtete Abgeltungsbetrag ist dem Anfangsvergleichswert im Sinne des § 13 Abs. 4 FG in dem in § 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 FG bestimmten Umfang hinzuzurechnen (Bestätigung von BVerwGE 21, 67).Es hat sich zur Begründung seiner Entscheidung auf die Urteile des Senats vom 6. Mai 1965 - BVerwG III C 230.64 - und vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 252.64 - berufen.
Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. Mai 1965 - BVerwG III C 230.64 - (BVerwGE 21, 67) dahin erkannt, daß bei Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 1 FG dem auf den 1. Januar 1940 festgestellten Einheitswert der für ein von Kriegssachschäden betroffenes Betriebsgrundstück entrichtete Abgeltungsbetrag in dem gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 FG bestimmten Umfang hinzuzurechnen ist.
- BVerwG, 21.01.1969 - III B 126.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Hinzurechnung des …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1969 - III C 143.67
Dieser Entscheidung, die der Senat in dem Verfahren BVerwG III B 126.67 noch einmal überprüft und durch Beschluß vom 21. Januar 1969 bestätigt hat, ist das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil gefolgt. - BVerwG, 10.07.1963 - III B 119.62
Feststellung eines Kriegssachschadens an einem Motorfischkutter - Bindung der …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1969 - III C 143.67
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung, so auch in dem von der Revision in diesem Zusammenhang zitierten Beschluß vom 10. Juli 1963 - BVerwG III B 119.62 - dahin erkannt, daß die möglicherweise zu unterschiedlichen Ergebnissen führende Regelung bei der Feststellung von Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen einerseits und von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen andererseits sich aus der Verschiedenheit der Schädigungstatbestände ergebe, und daß deshalb die unterschiedlichen Ergebnisse keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstellten. - BVerwG, 17.05.1966 - III C 252.64
Auszug aus BVerwG, 29.04.1969 - III C 143.67
Es hat sich zur Begründung seiner Entscheidung auf die Urteile des Senats vom 6. Mai 1965 - BVerwG III C 230.64 - und vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 252.64 - berufen.
- BVerwG, 18.03.1971 - III C 54.70
Feststellung eines Kriegssachschadens - Einheitswert eines Betriebsgrundstückes - …
Das folgt notwendig daraus, daß im Falle des § 13 Abs. 4 Satz 1 FG, wenn Betriebsgrundstücke in Rede stehen, dem Anfangsvergleichswert in dem in § 13 Abs. 1 Satz 2 FG bestimmten Umfang der Abgeltungsbetrag hinzugerechnet werden muß, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat(Urteile vom 6. Mai 1965 - BVerwG III C 230.64 - [BVerwGE 21, 67];vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 252.64 -, vom 29. April 1969 - BVerwG III C 143.67 - [Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 84] undBeschluß vom 21. Januar 1969 - BVerwG III B 126.67 -).
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