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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1964 - III C 145.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,975
BVerwG, 27.02.1964 - III C 145.60 (https://dejure.org/1964,975)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1964 - III C 145.60 (https://dejure.org/1964,975)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1964 - III C 145.60 (https://dejure.org/1964,975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertreibungsschäden an Grundvermögen und an Betriebsvermögen - Hinzurechnung eines Abgeltungsbetrages zum Einheitswert - Abweichung vom Wortlaut eines Gesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.08.1961 - III B 305.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - III C 145.60
    Wegen der Bedeutung des Wortlautes, insbesondere für das Vertrauen der Rechtsuchenden zum Gesetz und für die Rechtssicherheit, darf aber von ihm nur abgewichen werden, wenn klar erkennbar ist, daß der in ihm zum Ausdruck kommende Gedanke dem Willen des Gesetzes nicht entspricht (vgl. die Entscheidung des Senatsvom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 346.59 - [DVBl. 1961 S. 853; ZLA 1961 S. 364; RLA 1962 S. 28]).
  • BVerwG, 27.02.1962 - III C 71.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - III C 145.60
    Die hiermit nicht im Einklang stehende Meinung in Abschnitt II Ziffer 2 derEntscheidung vom 27. Februar 1962 - BVerwG III C 71.60 - (ZLA 1962 S. 153 und 296) gibt der Senat auf.
  • BVerwG, 06.07.1961 - III C 346.59
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - III C 145.60
    Wegen der Bedeutung des Wortlautes, insbesondere für das Vertrauen der Rechtsuchenden zum Gesetz und für die Rechtssicherheit, darf aber von ihm nur abgewichen werden, wenn klar erkennbar ist, daß der in ihm zum Ausdruck kommende Gedanke dem Willen des Gesetzes nicht entspricht (vgl. die Entscheidung des Senatsvom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 346.59 - [DVBl. 1961 S. 853; ZLA 1961 S. 364; RLA 1962 S. 28]).
  • BVerwG, 06.05.1965 - III C 230.64
    Durch dieses Gesetz ist u.a. der § 12 Abs. 1 Satz 2 FG dahin geändert worden, daß Abgeltungsbeträge den Einheitswerten von Betriebsgrundstücken in derselben Weise wie bei Grundstücken des Grundvermögens, nämlich lediglich auf Grund der Tatsache ihrer Zahlung und ohne Unterscheidung nach der Art der Aufbringung der Mittel, hinzuzurechnen sind (vgl. Urteil vom 27. Februar 1964 - BVerwG III C 145.60 -).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 3 B 43.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der "beweiskräftigen …

    Erfolglos muß auch die Rüge bleiben, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1964 - BVerwG 3 C 145.60 - (ZLA 1964, 187) ab, weil es zu Unrecht davon ausgehe, daß der Abgeltungsbetrag der Gebäudeentschuldungsteuer sich bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für das Betriebsgrundstück nicht werterhöhend auswirke.
  • BVerwG, 19.08.1965 - III C 239.64

    Vertreibungsschaden am Betriebsvermögen - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes …

    In diesem Zusammenhang wird verwiesen auf die Rechtsprechung des Senats, nach der Abgeltungsbeträge dem Einheitswert von Betritbsgrundstücken in derselben Weise wie bei Grundstücken des Grundvermögens, nämlich lediglich auf Grund der Tatsache ihrer Zahlung und ohne Unterscheidung nach der Art der Aufbringung der Mittel, hinzuzurechnen sind(Urteile vom 27. Februar 1964 - BVerwG III C 145.60 - undvom 6. Mai 1965 - BVerwG III C 230.64 -).
  • BVerwG, 13.08.1974 - III B 1.74

    Einheitswert für Betriebsvermögen - Relevanz einer Schuldentilgung vor Wegnahme …

    Daß der Abgeltungsbetrag, der für ein Grundstück entrichtet ist, dem Ersatzeinheitswert auch in den Fällen zuzurechnen ist, in denen das Grundstück zum Betriebsvermögen gehört, ist bereits durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteil vom 27. Februar 1964 - BVerwG III C 145.60 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 10] und Urteil vom 19. August 1965 - BVerwG III C 239.64 -, in dem auch dargelegt ist, daß § 5 Abs. 8 der 6. FeststellungsDV insoweit nicht rechtsverbindlich ist).
  • BVerwG, 02.09.1971 - III C 171.68

    Feststellung eines Vertreibungsschadens und Zugehörigkeit eines Grundstücks zum …

    Dem anteiligen Schadensbetrag in Höhe des zuletzt für das Grundstück festgestellten Einheitswertes wäre gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 FG der Abgeltungsbetrag der Gebäudeentschuldungssteuer zuzurechnen gewesen (vgl. Urteile vom 27. Februar 1964 - BVerwG III C 145.60 - [Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 10 = ZLA 1964, 187] und vom 1. September 1970 - BVerwG III C 46.68 - [ZLA 1971, 12]).
  • BVerwG, 01.09.1970 - III C 46.68

    Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen - Erhöhung des …

    Denn dabei handelt es sich um die Entrichtung des Abgeltungsbetrages im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 FG (vgl. Urteil vom 27. Februar 1964 - BVerwG III C 145.60 - [Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 10]).
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