Rechtsprechung
| BVerwG, 22.10.1958 - III C 148.57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 15.07.1958 - III C 148.57
- BVerwG, 22.10.1958 - III C 148.57
Papierfundstellen
- BVerwGE 7, 276
- NJW 1959, 213
- WM 1959, 247
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87
Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen …
Zwar werden auch in Fällen der vom BVerwG entschiedenen Art u.U. in einer Festsetzung mehrere Ansprüche zusammengefaßt (vgl. zu einer entsprechenden Rechtslage nach dem Währungsausgleichsgesetz BVerwG-Urteil vom 22. Oktober 1958 III C 148.57, BVerwGE 7, 276). - BVerwG, 01.07.1975 - III C 75.73
Eintritt eines Hausratschadens durch Entziehung von Vermögen in Rumänien - …
Der erkennende Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Gewährung von Hausratentschädigung oder auch die Schadensfeststellung von Verlusten an einem bestimmten Grund- oder Betriebsvermögen nicht die weitere Schadensfeststellung für andere Schadensobjekte oder Vermögensverluste hinsichtlich der zu fordernden allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Vertriebeneneigenschaft oder Eintritt des Entziehungsschadens nach Beginn ces allgemeinen Verfolgungszeitraumes pp.) präjudizieren kann, sondern daß diese allgemeinen Voraussetzungen bei jeden neuen Anspruch zu prüfen sind (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Urteile vom 2. Oktober 1959 - BVerwG IV C 317.58 - [BVerwGE 9, 187 = Buchholz 427.3 § 236 Nr. 2 und § 335 a Nr. 9], vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 230.65 - [BVerwGE 24, 175 = Buchholz 412.4 § 3 Nr. 3] und vom 22. Oktober 1958 - BVerwG III C 148.57 - [BVerwGE 7, 276 [BVerwG 22.10.1958 - III C 148/57] = Buchholz 427.4 § 1 Nr. 9]). - BVerwG, 15.06.1970 - III B 18.70
Schadensfeststellung für den Verlust von Sparguthaben und Giroguthaben außerhalb …
Das angefochtene Urteil weicht nicht von den Urteilen des Senats vom 22. Oktober 1958 - BVerwG III C 148.57 - und vom 27. November 1958 - BVerwG III C 275.57 - ab. - BVerwG, 18.07.1959 - IV B 57.57
Rechtsmittel
Die einzelnen RM-Spareinlagen haben dabei nur die Bedeutung von Rechnungsfaktoren (vgl.Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG III C 148.57 -).
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| BVerwG, 15.07.1958 - III C 148.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Verfahrensgang
- BVerwG, 15.07.1958 - III C 148.57
- BVerwG, 22.10.1958 - III C 148.57
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