Rechtsprechung
| BVerwG, 07.06.1966 - III C 148.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kriegssachschaden an der Kundenkartei eines staatlichen Lotterieeinnehmers als Teilwertverlust i.S.d. § 13 Abs. 3 Nr. 2 Feststellungsgesetz (FG) - Stammloskontingent eines staatlichen Lotterieeinnehmers als Gegenstand eines Kriegssachschadens - Berücksichtigung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.01.1964 - XV A 67.63
- BVerwG, 07.06.1966 - III C 148.64
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 01.03.1966 - III C 150.64
Feststellung der Schadenshöhe bei Vernichtung einer Lotterieannahmestelle durch …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1966 - III C 148.64
Das hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. März 1966 - BVerwG III C 150.64 - entschieden.In seinem Urteil vom 1. März 1966 - a.a.O. - ist der erkennende Senat davon ausgegangen, daß die Kundenkartei auch als Anlagevermögen bei Festsetzung des Ersatzeinheitswertes (§ 9 Abs. 1 letzter Satz der 2. BAA-FeststellungsDV) in Betracht kommen kann, wenn sie "nicht nur vorübergehend dem Betriebe zu dienen bestimmt war".
Soweit der Senat in seinem Urteil vom 1. März 1966 - a.a.O. - hierauf nicht abgestellt hat, sind die dortigen Ausführungen durch die hier gewonnenen Erkenntnisse zu ergänzen.
- BVerwG, 01.10.1963 - III C 221.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.06.1966 - III C 148.64
§ 22 Abs. 2 FG kann nur angewendet werden, wenn die Klägerin zur Abgabe einer Vermögensteuererklärung verpflichtet war (BVerwGE 17, 10 [BVerwG 01.10.1963 - III C 221/60]). - BVerwG, 17.05.1966 - III C 55.65
Entstehung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen eines freiberuflichen …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1966 - III C 148.64
Ob auch in den Fällen, in denen die Betriebsmerkmale im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 der 6. FeststellungsDV bewiesen oder glaubhaft gemacht sind, ebenfalls der Pauschmindestsatz durch die ermittelten Werte zu ersetzen ist, obwohl § 9 Abs. 1 der 2. BAA-FestetellungsDV insoweit keine Regelung enthält (vgl. hierzu Urteil vom 18. Dezember 1963 - BVerwG IV C 127.62 - und Urteil vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 55.65 -), kann auf sich beruhen, weil im vorliegenden Fall nur zu entscheiden ist, ob und in welchem Umfang die Kundenkartei und das Stammloskontingent als Anlagevermögen bei der Ermittlung des Schadensbetrages und des Schadenshöchstbetrages heranzuziehen sind. - BVerwG, 18.12.1963 - IV C 127.62
Anforderungen an die Feststellung von Vertreibungsschäden - Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1966 - III C 148.64
Ob auch in den Fällen, in denen die Betriebsmerkmale im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 der 6. FeststellungsDV bewiesen oder glaubhaft gemacht sind, ebenfalls der Pauschmindestsatz durch die ermittelten Werte zu ersetzen ist, obwohl § 9 Abs. 1 der 2. BAA-FestetellungsDV insoweit keine Regelung enthält (vgl. hierzu Urteil vom 18. Dezember 1963 - BVerwG IV C 127.62 - und Urteil vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 55.65 -), kann auf sich beruhen, weil im vorliegenden Fall nur zu entscheiden ist, ob und in welchem Umfang die Kundenkartei und das Stammloskontingent als Anlagevermögen bei der Ermittlung des Schadensbetrages und des Schadenshöchstbetrages heranzuziehen sind.
- BVerwG, 07.06.1966 - III C 147.64
Streit über die Bewertungsfähigkeit der Kundenkarteien eines durch …
Nicht richtig ist, daß die Kundenkarteien nur dann als bewertbare Wirtschaftsgüter und Teilwerte des Geschäftes anzusehen sind, wenn der Geschädigte für ihren Erwerb ein Entgelt gezahlt oder nicht betriebsübliche Aufwendungen gemacht hat (Urteil vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 148.64 -, vgl. im übrigen hierzu auch BVerwGE 13, 13 [BVerwG 10.08.1961 - BVerwG IV C 345.58]).Dieser Auffassung ist zuzustimmen, und zwar auf Grund der Erwägungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage - BVerwG III C 148.64 -, auf das Bezug genommen wird, hinsichtlich des Kriegssachschadens an der Kundenkartei eines staatlichen Lotterieeinnehmers angestellt hat.
- BVerwG, 15.07.1985 - 3 B 18.85
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - Beweis des Zustellungstages - Richtigkeit …
Hinsichtlich immaterieller Wirtschaftsgüter war dies grundsätzlich nur der Fall, wenn deren Erwerb und Innehabung zu Aufwendungen geführt hatten, die bilanzierungsfähig waren (vgl. u.a. Urteil vom 7. Juni 1966 - BVerwG 3 C 148.64 -). - BVerwG, 15.10.1970 - III C 122.69
Rechtsmittel
Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 148.64 - (ZLA 1966, 299) ist zwar ausgeführt, daß der Kriegssachschaden an der Kundenkartei eines staatlichen Lotterieeinnehmers Teilwertverlust im Sinne des § 13 Abs. 3 Nr. 2 FG sein kann.
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