Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1957 - III C 150.55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 01.06.1955 - VIII a VGL.283/55
- BVerwG, 31.01.1957 - III C 150.55
Papierfundstellen
- BVerwGE 4, 264
- NJW 1957, 966
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.01.1957 - IV C 101.55
Auszug aus BVerwG, 31.01.1957 - III C 150.55
Es gehen aber, da insofern keine Vermutungen für den Antragsteller streiten (so schon Urteil des IV. Senatsvom 11. Januar 1957 - BVerwG IV C 101.55 - undUrteil des erkennenden Senats vom 17. Januar 1957 - BVerwG III C 191.55 -), Zweifel, die durch eine ordnungsmäßige Aufklärung nicht beseitigt werden können, zu Lasten des Antragstellers. - BVerwG, 17.01.1957 - III C 191.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.1957 - III C 150.55
Es gehen aber, da insofern keine Vermutungen für den Antragsteller streiten (so schon Urteil des IV. Senatsvom 11. Januar 1957 - BVerwG IV C 101.55 - undUrteil des erkennenden Senats vom 17. Januar 1957 - BVerwG III C 191.55 -), Zweifel, die durch eine ordnungsmäßige Aufklärung nicht beseitigt werden können, zu Lasten des Antragstellers. - BVerwG, 22.06.1955 - IV C 53.55
Bewilligung von Armenrecht für ein Revisionsverfahren
Auszug aus BVerwG, 31.01.1957 - III C 150.55
Es spricht aber auch eine Reihe anderer Feststellungen des angefochtenen Urteils gegen die Annahme, die Klägerin würde im Vertreibungsgebiet infolge einer Verwurzelung in den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und familiären Zusammenhängen der Heimat dort weniger anfällig für Wechselfälle des Lebens gewesen sein als im Aufnahmegebiet, und dieser Verlust sei als Existenzverlust im Sinne der §§ 239, 272 LAG anzusehen, wie ihn der IV. Senat in dem demUrteil vom 25. August 1955 - BVerwG IV C 53.55 - zugrunde liegenden Einzelfall angenommen hat.
- BVerwG, 08.11.1957 - IV C 141.56
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Der Senat hatte in diesem Fall keine Veranlassung, sich mit der Rechtsprechung des III. Senats (BVerwG III C 105.54 und BVerwG III C 150.55) auseinanderzusetzen, bei vertreibungsbedingten Ehescheidungen sei der Ursachenzusammenhang nicht unterbrochen.Jedoch hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG III C 105.54 und BVerwG III C 150.55) unter Zustimmung des erkennenden Senats zusätzlich gefordert, daß von einer "Heimatverwurzelung" als Vertreibungsschaden nur dann gesprochen werden kann, wenn diese Zusammenhänge in der Person des Vertriebenen irgendwie schon einen greifbaren nahen Ausdruck gefunden hatten.
- BVerwG, 03.05.1962 - III C 277.59
Vereinbarkeit des § 291 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Lastenausgleichsgesetz (LAG) mit dem …
Die vom Kläger wiederholt unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 150.55 - vorgetragene Ansicht, die Ausnahmeregelung des § 291 Abs. 1 [Satz 2] Nr. 2 LAG könne auf Vertriebene keine Anwendung finden, verdient keine Zustimmung. - BVerwG, 24.01.1963 - III C 22.62
Gewährung einer Kriegsschadenrente - Verlust der Existenzgrundlage infolge einer …
In diese Richtung gehen die im angefochtenen Urteil bezeichneten Entscheidungen des erkennenden Senats vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 150.55 - und 21. Februar 1957 - BVerwG III C 241.55 - (BVerwGE 4, 264 und 291), wie auch das Urteil des IV. Senats vom 18. September 1959 - BVerwG IV C 396.58 - (IFLA 1960 S. 72, RLA 1960 S. 74).
- BVerwG, 25.10.1960 - IV B 316.59
Antrag auf Ausbildungshilfe
Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß eine nach der Vertreibung erfolgte Ehescheidung aus Alleinverschulden der Bejahung des Ursachenzusammenhangs zwischen Vertreibung und gegenwärtiger Bedürftigkeit nur dann nicht entgegensteht, wenn die Ehescheidung vertreibungsbedingt ist (Urteil vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 150.55 -, ZLA 1957, 119, RLA 1957, 126, NJW 1957, 161). - BVerwG, 09.12.1959 - IV C 322.58
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Zwar ist der Rechtsansicht des Landesverwaltungsgerichts insoweit beizutreten, als es in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des III, und IV. Senats (BVerwG III C 150.55, BVerwGE 4, 264; BVerwG IV C 141.56, IFLA 58, 98) angenommen hat, der notwendige Ursachenzusammenhang zwischen Vertreibung und heutiger Bedürftigkeit sei durch die von der Klägerin alleinverschuldete Scheidung der Ehe unterbrochen. - BVerwG, 12.04.1957 - IV C 169.55
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Neben diesen aufklärungsbedürftigen Fragen wird das Vordergericht eine Überprüfung in der Richtung zu erwägen haben, ob die Klägerin nicht neben ihrer auf den Unterhaltsleistungen ihres Ehemannes beruhenden abgeleiteten Existenzgrundlage eine eigene Existenzgrundlage in den wirtschaftlichen Möglichkeiten ihrer Heimat gehabt hat (vgl.Urteil vom 25. August 1955 - BVerwG IV C 53.55 -;Urteil vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 150.55 -). - BVerwG, 03.05.1962 - III C 258.61
Vereinbarkeit des § 291 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Lastenausgleichsgesetz (LAG) mit dem …
Die vom Kläger wiederholt unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 150.55 - vorgetragene Ansicht, die Ausnahmeregelung des § 291 Abs. 1 [Satz 2] Nr. 2 LAG könne auf Vertriebene keine Anwendung finden, verdient keine Zustimmung. - BVerwG, 07.09.1960 - III B 130.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von …
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 105.54 und BVerwG III C 150.55 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 14 und 15 zu § 239 LAG]). - BVerwG, 18.07.1957 - IV B 30.56
Vertreibungsbedingte Scheidung im Rahmen des Anspruchs auf Kriegsschadenrente - …
Die hier vorgenommene Würdigung setzt sich auch nicht in Widerspruch zu den Urteilen des III. Senats vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 105.54 und BVerwG III C 150.55 -, in denen der III. Senat auf die Vertreibungsbedingtheit der Scheidung abstellt. - BVerwG, 13.07.1959 - III B 70.58
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Es ist, und zwar insbesondere in dem euch vom Bezirksverwaltungsgericht zitiertenUrteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 150.55 - (BVerwGE 4, 264), grundsätzlich geklärt, daß eine Ehescheidung auch dann durch eine Vertreibung bedingt sein kann, wenn in dem Scheidungsurteil das Alleinverschulden des Ausgleichsbewerbers festgestellt ist. - BVerwG, 09.04.1959 - III C 236.57
Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz - Übernahme des Rechtsstreits …
- BVerwG, 19.07.1958 - III B 225.56
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem …
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