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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1956 - III C 155.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,589
BVerwG, 04.07.1956 - III C 155.56 (https://dejure.org/1956,589)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1956 - III C 155.56 (https://dejure.org/1956,589)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1956 - III C 155.56 (https://dejure.org/1956,589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.04.1956 - III C 130.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1956 - III C 155.56
    Der Beteiligte stellt mit Rücksicht auf dasUrteil des erkennenden Senats vom 26. April 1956 - BVerwG III C 130.55 - keine Anträge.

    Bereitsim Urteil vom 26. April 1956 - BVerwG III C 130.55 - hat der erkennende Senat entschieden, "im gemeinsamen Haushalt" lebe ein Ehepaar nicht schon dann, wenn es heirate, ohne zusammenzuziehen.

  • BVerwG, 06.07.1959 - IV C 319.57

    Rechtsmittel

    Daß auch Eheleute, die in ehelicher Gemeinschaft leben, getrennten Haushalt führen können, bejahen beide mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG III C 155.56 in RLA 56, 316 und BVerwG IV C 245.56 in BVerwGE 6, 281).

    Zwar hat auch der III. Senat in der Sache BVerwG III C 155.56 gesagt, daß die der Ehefrau und dem Ehemann gehörenden Hausratgegenstände bei Führung eines getrennten Haushalts zu keiner Zeit den gemeinsamen Zwecken der Eheleute zu dienen bestimmt sein dürfen.

  • BVerwG, 26.01.1962 - IV C 122.59

    Rechtsmittel

    War diese gemeinschaftlich, dann liegt auch ein gemeinsamer Haushalt im Sinne des Gesetzes vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 155.56 - = RLA 1956, 316).

    Ein solcher Fall ist jedoch hier nicht gegeben, so daß für den erkennenden Senat auch kein Anlaß besteht, erneut zu der Frage Stellung zu nehmen, ob, gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen, eine gesonderte Feststellung und Entschädigung zugunsten der jeweils geschädigten Ehegatten erfolgen darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 155.56 - = RLA 1956, 316 und vom 21. März 1958 - BVerwG IV C 245.56 - = RLA 1958, 172).

  • BVerwG, 29.08.1963 - III C 65.60

    Rechtsmittel

    Er hat mehrfach ausgesprochen, daß eine Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allein noch keine gemeinsame Haushaltsführung im Sinne der §§ 16 Abs. 3 FG und 293 Abs. 2 LAG zu begründen brauche; von einer solchen könne vielmehr erst gesprochen werden, wenn außerdem die Ehegatten den in ihrem Eigentum stehenden Hausrat in einem gemeinsamen Haushalt zusammengeführt hätten, um den gemeinsamen Zwecken der Eheleute zu dienen (Urteile vom 26. April 1956 - BVerwG III C 130.55 - [RLA 1956, 204 = Buchholz BVerwG 427.2, § 16 FG Nr. 12] und vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 155.56 - [RLA 1956, 316 = Buchholz a.a.O., Nr. 13]).
  • BVerwG, 20.03.1958 - III C 360.56

    Rechtsmittel

    Diese Entscheidung hat der erkennende Senatim Urteil vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 155.56 - (RLA 1956 S. 316) bestätigt.
  • BVerwG, 22.06.1966 - V C 80.65

    Geschädigte im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) - Pflicht zur …

    Hat ein gemeinsamer Haushalt nicht bestanden, so ist für jeden der Ehegatten der Hausratverlust getrennt festzustellen und zu entschädigen (vgl. Urteile des III. Senatsvom 26. April 1956 - BVerwG III C 130.55 - [RLA 1956, 204 = ZLA 1956, 231] undvom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 155.56 [RLA 1956, 316]).
  • BVerwG, 24.10.1962 - IV C 246.60

    Möglichkeit eines Beigeladenen zur Vornahme aller Verfahrenshandlungen auch in …

    Die Sachlage ist hier also anders wie die den Urteilen vom 26. April 1956 - BVerwG III C 130.55 -, vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 155.56 - und vom 5. Oktober 1956 - BVerwG IV C 15.56 - zugrunde liegende (abgedr. bei Buchholz 427.2, § 16 FG Nrn. 12, 13, 17).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 3 B 65.83

    Hausratschaden eines Spätaussiedlers - Teilung des Sockelbetrages der …

    Dementsprechend hat der beschließende Senat wiederholt entschieden, daß die gemeinsame Entschädigung von Hausratverlusten nicht auf solche Fälle ausgedehnt werden kann, in denen im Schadenszeitpunkt die Ehegatten nicht "im gemeinsamen Haushalt" gelebt haben (vgl. Urteile vom 26. April 1956 - BVerwG 3 C 130.55 - und vom 4. Juli 1956 - BVerwG 3 C 155.56 - [Buchholz 427.2 § 16 FG Nrn. 12 und 13]), und zwar selbst dann nicht, wenn noch eine eheliche Lebensgemeinschaft bestanden hat.
  • BVerwG, 20.03.1962 - IV B 152.61

    Bestehen einer Bindungswirkung der Ausgleichsbehörden und Verwaltungsgerichte an …

    Solchenfalls kommt eine gesonderte Feststellung und Entschädigung zugunsten der jeweils geschädigten Ehegatten in Betracht, etwa wenn ein Ehepaar geheiratet hat, ohne zusammenzuziehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 155.56 - = RLA 1956, 316 und vom 21. März 1958 - BVerwG IV C 245.56 - = RLA 1958, 172).
  • BVerwG, 07.07.1961 - III C 178.59

    Rechtsmittel

    Hieran hat der Senat in seinem späteren Urteil vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 155.56 - (RLA 1956 S. 316) festgehalten, und der IV., ebenfalls mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßte Senat hat sich in seinem Urteil vom 5. Oktober 1956 - BVerwG IV C 15.56 - (BVerwGE 4, 79) dieser Auffassung angeschlossen (vgl. Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.2 zu § 16 FG Nr. 12, 13 und 17).
  • BVerwG, 30.11.1963 - III C 206.61

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt ausgesprochen, daß eine Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allein noch keine gemeinsame Haushaltführung im Sinne der §§ 16 Abs. 3 FG und 293 Abs. 2 LAG zu begründen brauche, diese vielmehr zur weiteren Voraussetzung habe, daß die Ehegatten den in ihrem Eigentum stehenden Hausrat in einem gemeinsamen Haushalt zusammengeführt hätten, um den gemeinsamen Zwecken der Eheleute zu dienen (vgl. Urteile vom 26. April 1956 - BVerwG III C 120.55 - [RLA 1956, 204] , vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 155.56 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 16 FG Nr. 13] , vom 26. Januar 1962 - BVerwG IV C 122.59 - [ZLA 1962, 254] und vom 29. August 1963 - BVerwG III C 65.60 -).
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