Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.1966 - III C 156.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückstellung von Ausgleichsleistungen an Bewohner von Ostvertreibungsgebieten - Kompetenzen des Präsidenten des Bundesausgleichsamts - Erlass einer Durchführungsbestimmung zur Weisung über die Erfüllung des Anspruchs auf Hauptentschädigung - Zurückstellung der ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.10.1965 - XVI A 40.65
- BVerwG, 07.07.1966 - III C 156.65
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.07.1966 - III C 131.65
Zurückstellung von Ausgleichsleistungen an Bewohner von Ostvertreibungsgebieten - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1966 - III C 156.65
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG III C 131.65 in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil ausgeführt hat, handelt es sich bei den gesetzlichen Bestimmungen, die Einschränkungen für Bewohner der sogenannten Ostblockstaaten bringen, um Vorschriften, die der Gesetzgeber erlassen hat und die nicht auf Grund einer an die Verwaltung gegebenen Ermächtigung ergangen sind.Wie in dem angeführten Urteil - BVerwG III C 131.65 - weiterhin ausgeführt ist, ergibt sich auch nicht daraus, daß es sich bei dem Lastenausgleichsfonds um ein Sondervermögen handelt, die Möglichkeit oder die Notwendigkeit der getroffenen Regelung.
- BVerwG, 11.03.1971 - III C 99.70
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren
Der Senat hat in den Urteilen vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 131.65 - (BVerwGE 24, 300) und - BVerwG III C 156.65 - ausgeführt, diese Bestimmung sei mangels einer Ermächtigung rechtswidrig, wenn sie die Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung aus einem Kriegssachschaden in Ostvertreibungsgebieten sistiere.
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