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| BVerwG, 28.08.1958 - III C 158.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Konstanz, 26.03.1957 - II 187/55
- BVerwG, 28.08.1958 - III C 158.57
Papierfundstellen
- DVBl 1959, 32
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 107.72
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - …
Auch wenn diese Fristen nicht abschließend aufgezählt sind (BVerwGE 23, 89), so fällt darunter jedenfalls nicht die für das Verwaltungsverfahren vorgesehene Frist (Urteil vom 28. August 1958 - BVerwG III C 158.57 - [Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 1 = DVBl. 1959, 32]; BGHZ, DÖV 1972, 791 = NJW 1972, 1238). - VG Braunschweig, 07.07.1960 - III A 39/60
Voraussetzungen für eine Ersatzzustellung; Widerspruchsbescheid als alleiniger …
Rn. 14 Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 28. August 1958 - III C 158/57 - (DVBl. 1959 S. 32) die Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 VwZustG auf Beschwerdefristen ohne Auseinandersetzung mit § 9 Abs. 2 VwZustG bejaht.
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