Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1186
BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64 (https://dejure.org/1965,1186)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1965 - III C 163.64 (https://dejure.org/1965,1186)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1965 - III C 163.64 (https://dejure.org/1965,1186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gegenstände der Berufsausübung des Vorstandsmitglieds und Direktors einer Aktiengesellschaft - Erforderlichkeit eines in einer Privatwohnung eingerichteten Herrenzimmers des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft - Abgrenzung von "Hausrat" zu "Gegenständen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1965, 906
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.05.1962 - III C 198.60

    Schadensfeststellung bezüglich verloren gegangener militärischer …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64
    Damit ist davon auszugehen, daß für die Beantwortung der Frage, ob ein Gegenstand als berufserforderlich angesehen werden kann, nicht seine "Natur", d.h. seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Art von Wirtschaftsgütern, vielmehr ausschließlich entscheidend ist, ob der Gegenstand im Zeitpunkt der Vertreibung (vgl. Urteil vom 24. Mai 1962 - BVerwG III C 198.60 - [BVerwGE 14, 200 [BVerwG 24.05.1962 - III C 198/60] m.N.]) der Berufsausübung des Geschädigten gedient hat.

    Wenn sich aus der Zuordnung des Gegenstandes zu bestimmten Gruppen von Wirtschaftsgütern Zweifel ergeben sollten, ob er zu der einen oder anderen Gruppe gehört hat, wird es, wie in der Rechtsprechung ebenfalls geklärt ist (vgl. schon das Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 165.57 - [RLA 1960, 345 = IFLA 1960, 199] sowie das bereits angeführte Urteil vom 10. Februar 1961 - BVerwG IV C 306.59 - [BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]] und das Urteil vom 24. Mai 1962 [BVerwGE 14, 200 [BVerwG 24.05.1962 - III C 198/60]]), darauf ankommen zu ermitteln, welchem Zwecke der Gegenstand in erster Linie gewidmet war und tatsächlich auch gedient hat.

  • BVerwG, 10.02.1961 - IV C 306.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64
    In Fortführung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24. Januar 1958 [BFHE 66, 563 ff.]) hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 10. Februar 1961 - DVerwG IV C 306.59 - (BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59] = Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 13 LAG Nr. 63) ausgeführt, um eine Abgrenzung zum Begriff "Hausrat" zu finden, sei es naheliegend und geradezu geboten, den Begriff "Gegenstände der Berufsausübung" in Anlehnung an die Grundsätze des Bewertungsrechts für die Zuordnung von Gegenständen zum Betriebsvermögen (§ 54 BewG) auszulegen.

    Wenn sich aus der Zuordnung des Gegenstandes zu bestimmten Gruppen von Wirtschaftsgütern Zweifel ergeben sollten, ob er zu der einen oder anderen Gruppe gehört hat, wird es, wie in der Rechtsprechung ebenfalls geklärt ist (vgl. schon das Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 165.57 - [RLA 1960, 345 = IFLA 1960, 199] sowie das bereits angeführte Urteil vom 10. Februar 1961 - BVerwG IV C 306.59 - [BVerwGE 12, 50 [BVerwG 10.02.1961 - IV C 306/59]] und das Urteil vom 24. Mai 1962 [BVerwGE 14, 200 [BVerwG 24.05.1962 - III C 198/60]]), darauf ankommen zu ermitteln, welchem Zwecke der Gegenstand in erster Linie gewidmet war und tatsächlich auch gedient hat.

  • BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S

    Aufwendungen für einzelne Räume einer Wohnung als Betriebsausgaben - …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64
    Auch der Bundesfinanzhof hat seine früheren Erkenntnisse im Urteil vom 28. Oktober 1964 (BStBl. 1965 III S. 16) erneut bestätigt.
  • BVerwG, 05.11.1959 - III C 80.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64
    Nur der Verlust eines überwiegend einem beruflichen Hauptzweck gewidmeten und für diesen Zweck verwendeten Gegenstandes kann, sofern die weitere Voraussetzung der "Erforderlichkeit" (vgl. Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - [BVerwGE 9, 296], ferner BVerwGE 14, 78 und 200; 16, 46) erfüllt ist, einer Schadensfeststellung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG, § 3 FG zugänglich sein.
  • BVerwG, 15.03.1962 - III C 264.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64
    Nur der Verlust eines überwiegend einem beruflichen Hauptzweck gewidmeten und für diesen Zweck verwendeten Gegenstandes kann, sofern die weitere Voraussetzung der "Erforderlichkeit" (vgl. Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - [BVerwGE 9, 296], ferner BVerwGE 14, 78 und 200; 16, 46) erfüllt ist, einer Schadensfeststellung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG, § 3 FG zugänglich sein.
  • BVerwG, 05.05.1958 - IV C 175.56

    Umfang des Hausrats im Sinne des Lastenausgleichsrechts (LAG) - Feststellung von …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64
    Das Urteil hat die Zweifel, die sich aus der Zuordnung der Einrichtung eines in einem Villenhaushalt belegenen Zimmers zu dem Begriff des Hausrats (vgl. hierzu Urteil vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 175.56 - [BVerwGE 8, 1 [BVerwG 05.05.1958 - IV C 175/56]]) hinsichtlich seiner Bestimmung und Verwendung für Berufszwecke ergeben, nicht in einer Weise ausgeräumt, die die Annahme einer tragfähigen Grundlage für das gefundene Erkenntnis rechtfertigen könnte.
  • BVerwG, 28.03.1963 - III C 37.62

    Auslegung des Begriffs des Betriebsvermögens im Lastenausgleichsrecht im Sinne …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64
    Nur der Verlust eines überwiegend einem beruflichen Hauptzweck gewidmeten und für diesen Zweck verwendeten Gegenstandes kann, sofern die weitere Voraussetzung der "Erforderlichkeit" (vgl. Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - [BVerwGE 9, 296], ferner BVerwGE 14, 78 und 200; 16, 46) erfüllt ist, einer Schadensfeststellung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG, § 3 FG zugänglich sein.
  • BVerwG, 17.09.1964 - III C 1.62

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Gegenständen der Berufsausübung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64
    Im übrigen begegnet es Bedenken, daß das Verwaltungsgericht den Wert der zur Ausstattung eines Arbeitsund Repräsentationsraumes erforderlichen Möbel (vgl. Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG III C 1.62 - [ZLA 1964, 376 = RLA 1965, 13]) im Zeitpunkt der Vertreibung aus eigener Sachkunde ansetzen zu können geglaubt hat.
  • BVerwG, 16.03.1961 - III C 317.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64
    Wenn der eingerichtete Arbeits- und Repräsentationsraum mit der vom Kläger innegehabten beruflichen Stellung in der Weise unlösbar verbunden gewesen wäre, daß nur bei seinem Vorhandensein ihre Ausfüllung in einem den Belangen des Betriebes entsprechenden Umfange durch den Kläger möglich gewesen wäre, könnten die Möbel dieses Raumes zur Berufsausübung des Klägers ganz oder teilweise erforderlich gewesen sein (vgl. Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG III C 317.59 - [Buchholz, a.a.O. § 12 LAG Nr. 44]) und eine Schadensfeststellung in Betracht kommen.
  • BVerwG, 04.06.1964 - III C 44.63

    Vertreibungsschaden durch Verlust von Gegenständen der Berufsausübung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64
    Der erkennende Senat hat diese Erkenntnisse wiederholt bestätigt und zuletzt in seinem Urteil vom 4. Juni 1964 - BVerwG III C 44.63 - (ZLA 1964, 277) ausgeführt, im Ausgleichsrecht entsprächen die berufserforderlichen Gegenstände der unselbständigen dem Betriebsvermögen der selbständigen Geschädigten.
  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 165.57

    Rechtsmittel

  • BFH, 24.01.1958 - III 228/57 U

    Auslegung des Begriffes der für die Berufsausübung erforderlichen Gegenstände im …

  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 105.65

    Enschädigung für Verlust von Deputatvieh eines Landarbeiters in Folge von …

    Bei einem unselbständigen Arbeitnehmer sind solche Gegenstände und damit auch ein etwaiger Viehbestand - für die Berufsausübung erforderlich, die er zu seiner abhängigen Tätigkeit benötigte oder mit deren Hilfe er neben seiner Haupttätigkeit in einem weiteren Arbeitsverhältnis oder durch eine selbständige Tätigkeit auf rein künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet einen nachhaltigen Nebenverdienst erzielte oder deren er nach den Anforderungen des täglichen Lebens und den Erfordernissen seiner Arbeit zu seinem beruflichen Fortkommen bedurfte, wobei "erforderlich" in dem Sinne von "notwendig" zu verstehen ist mit der Folge, daß das Fehlen der Gegenstände eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung nicht oder nur unter unzumutbaren Erschwerungen zuläßt (vgl. Urteile vom 12. Oktober 1961 - BVerwG III C 309.59 - [RIA 1962, 57];….17. September 1964 a.a.O.; 7. Mai 1965 - BVerwG III C 163.64 - [RLA 1966, 91] und 17. Mai 1966 - BVerwG III C 49.63 -).
  • BVerwG, 10.11.1966 - III C 165.65

    Abgrenzung zwischen freiberuflicher und unselbstständiger Berufstätigkeit - …

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 7. Mai 1965 - BVerwG III C 163.64 - (RLA 1966, 91) ausgeführt hat, entsprechen im Lastenausgleichsrecht die berufserforderlichen Gegenstände der unselbständigen Arbeitnehmer sinngemäß dem Betriebsvermögen der selbständigen Geschädigten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht