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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1581
BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67 (https://dejure.org/1968,1581)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1968 - III C 163.67 (https://dejure.org/1968,1581)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1968 - III C 163.67 (https://dejure.org/1968,1581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsschulden bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes i.W.d. betriebswirtschaftlichen Vergleichs i.R.e. Glaubhaftmachung einer unterdurchschnittlichen Verschuldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65

    Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden - Verknüpfung von beweiskräftigen …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67
    Zum Ansatz von Betriebsschulden bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Wege des betriebswirtschaftlichen Vergleichs, wenn nur eine unterdurchschnittliche Verschuldung, nicht aber deren Höhe, glaubhaft gemacht worden ist (Fortführung und Bestätigung von BVerwGE 25, 165 [BVerwG 20.10.1966 - III C 30/65]).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1966 (BVerwGE 25, 165 [BVerwG 20.10.1966 - III C 30/65]) dahin erkannt, daß bewiesene oder glaubhaft gemachte Verbindlichkeiten auch bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Wege des betriebswirtschaftlichen Vergleichs (§ 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV) an die Stelle der nach Erfahrungssätzen ermittelten durchschnittlichen Verschuldung gleichartiger Betriebe treten.

  • BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
    Auszug aus BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67
    Unterbleibt nach Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht die Einlegung dieses Rechtsmittels, findet eine sachliche Überprüfung der angegriffenen Entscheidung statt, wenn in der zuvor eingelegten zulassungsfreien Revision eine Verletzung sachlichen Rechts gerügt worden ist (BVerwGE 21, 286 [BVerwG 01.07.1965 - III C 105/64]).
  • BVerwG, 23.06.1966 - III C 118.64

    Feststellung von Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen - Schadensberechnung …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67
    Hiernach sind Forderungen gegen das Reich aus Lieferungsverträgen und Handelsgeschäften, wie sie hier in Rede stehen, bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für ein durch Vertreibung in Verlust geratenes Betriebsvermögen mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen und nur in dem gemäß § 21 FG bestimmten Umfang von dem Ersatzeinheitswert abzusetzen (Urteile vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 118.64 und BVerwG III C 64.65 -, vom 25. August 1966 - BVerwG III C 74.65 - und vom 25. Januar 1968 - BVerwG III C 133.67 -).
  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 74.65

    Anforderungen an die Schadensberechnung beim Betriebsvermögen - Umfang des …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67
    Hiernach sind Forderungen gegen das Reich aus Lieferungsverträgen und Handelsgeschäften, wie sie hier in Rede stehen, bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für ein durch Vertreibung in Verlust geratenes Betriebsvermögen mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen und nur in dem gemäß § 21 FG bestimmten Umfang von dem Ersatzeinheitswert abzusetzen (Urteile vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 118.64 und BVerwG III C 64.65 -, vom 25. August 1966 - BVerwG III C 74.65 - und vom 25. Januar 1968 - BVerwG III C 133.67 -).
  • BVerwG, 23.06.1966 - III C 64.65

    Schadensberechnung bei zum Betriebsvermögen gehörenden Forderungen gegen nicht im …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67
    Hiernach sind Forderungen gegen das Reich aus Lieferungsverträgen und Handelsgeschäften, wie sie hier in Rede stehen, bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für ein durch Vertreibung in Verlust geratenes Betriebsvermögen mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen und nur in dem gemäß § 21 FG bestimmten Umfang von dem Ersatzeinheitswert abzusetzen (Urteile vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 118.64 und BVerwG III C 64.65 -, vom 25. August 1966 - BVerwG III C 74.65 - und vom 25. Januar 1968 - BVerwG III C 133.67 -).
  • BVerwG, 25.01.1968 - III C 133.67

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Bemessung eines Einheitswertes eines …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67
    Hiernach sind Forderungen gegen das Reich aus Lieferungsverträgen und Handelsgeschäften, wie sie hier in Rede stehen, bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für ein durch Vertreibung in Verlust geratenes Betriebsvermögen mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen und nur in dem gemäß § 21 FG bestimmten Umfang von dem Ersatzeinheitswert abzusetzen (Urteile vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 118.64 und BVerwG III C 64.65 -, vom 25. August 1966 - BVerwG III C 74.65 - und vom 25. Januar 1968 - BVerwG III C 133.67 -).
  • BVerwG, 05.05.1966 - III C 257.64

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes - …

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67
    § 11 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV in dem Wortlaut der Änderungsverordnung vom 23. August 1963 (BGBl. I, 711) gilt auch in den Fällen des § 9 der Verordnung (Urteil vom 5. Mai 1966 - BVerwG III C 257.64 -).
  • BVerwG, 15.08.1968 - III B 36.68

    Rechtsmittel

    Fortführung von BVerwGE 25, 165 und BVerwG III C 163.67.

    Die Frage, inwieweit bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Weg des betriebswirtschaftlichen Vergleichs nachgewiesene Verbindlichkeiten angesetzt werden können, kann über die in der BVerwGE 25, 165 entwickelten und in der Entscheidung vom 25. April 1968 - BVerwG III C 163.67 - fortgeführten Grundsätze hinaus geklärt werden.

  • BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75

    Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe - Ersatz von Vertreibungsschaden …

    In seinen Urteilen von 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - (BVerwGE 25, 165 [169] = Buchholz 427.2 § 12 Nr. 31 = ZLA 1967, 58) und vom 25. April 1963 - BVerwG III C 163.67 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 5 = ZLA 1968, 221) hatte der erkennende Senat zunächst entschieden, daß bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes nach § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV anstelle eines pauschal angesetzten Schuldensatzes von einer tatsächlich bekannten Verschuldung auszugehen sei.
  • BVerwG, 16.06.1972 - III CB 122.71

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil weicht von BVerwG III B 79.70 - Beschluß vom 22. Oktober 1970 - und den hierin zitierten Urteilen des Senatsvom 25. April 1968 - BVerwG III C 163.67 - undvom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 5 und Nr. 13) ab und beruht auf dieser Abweichung.
  • BVerwG, 22.10.1970 - III B 79.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung von …

    Der Ansatz der tatsächlichen Verschuldung des Betriebes kann bei Anwendung des § 9 der 6. FeststellungsDV lediglich in Ausnahmefällen und nur dann in Betracht kommen, wenn die Höhe der Verschuldung des Betriebes zum maßgeblichen Stichtag bekannt ist (Urteil vom 25. April 1968 - BVerwG III C 163.67 - [Buchholz 427.206 § 9 der 6. FeststellungsDV Nr. 5]).
  • BVerwG, 01.07.1970 - III B 21.70

    Revisionszulassung wegen Divergenz

    Die Revision war gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts von den mit der Beschwerde bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 140.65 - (BVerwGE 25, 335 [BVerwG 08.12.1966 - III C 140/65]; ZLA 1967, 138) und vom 25. April 1968 - BVerwG III C 163.67 - (ZLA 1968, 221) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
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