Rechtsprechung
| BVerwG, 03.06.1969 - III C 164.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensfeststellung bei vertreibungsbedingtem Verlust von überwiegend aus Nationalitätenvermögen stammenden und in Ausnutzung nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen erworbenen Betriebsvermögen - Versagung einer Schadensfeststellung bezüglich eines gesamten Betriebs ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 08.02.1967 - 6 K 1658/65
- BVerwG, 12.07.1967 - III B 79.67
- BVerwG, 03.06.1969 - III C 164.67
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.06.1965 - III C 90.64
Auszug aus BVerwG, 03.06.1969 - III C 164.67
Bestätigung von BVerwGE 21, 236 [BVerwG 24.06.1965 - III C 90/64] und 23, 319.Es käme also, wie in der Entscheidung BVerwGE 21, 236 [BVerwG 24.06.1965 - III C 90/64] ausgeführt worden ist, nur eine Schadensfeststellung an einzelnen Teilwerten in Frage.
Im übrigen hat das Verwaltungsgericht nicht beachtet, daß nach demselben Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1965 (BVerwGE 21, 236 [BVerwG 24.06.1965 - III C 90/64]) eine Schadensfeststellung im ganzen Umfang zu versagen ist, wenn aus den einzelnen Ausnutzungstatbeständen zu entnehmen ist, daß im wesentlichen der ganze Betrieb auf einer Ausnutzung beruhte.
- BVerwG, 01.03.1966 - III C 240.64
Erlass neuer Bescheide während des Revisionsverfahrens
Auszug aus BVerwG, 03.06.1969 - III C 164.67
Wie der Senat in seinem Urteil vom 1. März 1966 (BVerwGE 23, 319 [BVerwG 01.03.1966 - BVerwG III C 240.64]) weiter ausgeführt hat, sind in einem solchen Fall Schäden und Verluste auch hinsichtlich des Kaufpreises für dieses Geschäft von einer Feststellung ausgenommen.
- BVerwG, 28.01.1971 - III C 125.69
Rechtsmittel
Der Senat hat eine solche Entscheidung zwar im Hinblick auf die Neugründung eines Gewerbebetriebes getroffen (BVerwGE 21, 236 , Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 179.67 - und Urteil vom 3. Juni 1969 - BVerwG III C 164.67 -). - BVerwG, 27.01.1976 - III C 73.73
Feststellung eines Vertreibungsschadens im Sudetenland - Feststellung eines …
In diesen Fällen der Neugründung ist - wie der Senat wiederholt entschieden hat (Urteil vom 3. Juni 1969 - BVerwG III C 164.67 - [ZLA 1969, 294; Buchholz 427.207 § 9 Nr. 9 - nur LS -] mit weiteren Nachweisen) - nicht nur der Verlust dieser Wirt Schafts gut er keiner Schadensfeststellung zugänglich, sondern auch solche Wirtschaftsguter sind von der Schadensfeststellung ausgeschlossen, die im Schadens Zeitpunkt zu diesem Betriebsvermögen gehörten und nicht makelbehaftet im Sinne des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV erworben worden sind (vgl. Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG III C 56.74 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 33]).
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