Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.1956 - III C 166.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 24.06.1955 - IX b VGL 316/55
- BVerwG, 12.07.1956 - III C 166.55
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 18.11.1957 - VII CB 118.57
Rechtsmittel
Da das Bundesverwaltungsgericht wiederholt in diesem Sinne entschieden hat (vgl. denBeschluß vom 5. Juni 1956 - BVerwG III B 117.55/BVerwG III C 166.55 und dasUrteil vom 10. Februar 1956 - BVerwG IV C 60.55 -), liegt hierin keine klärungsbedürftige grundsätzliche Frage des Verfahrensrechts, zumal sich der Umfang der erforderlichen Beweisaufnahme stets nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles richtet.
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