Rechtsprechung
| BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Einheitswertes eines aus Kriegsgründen stillgelegten Betriebs - Glaubhaftmachen oder Beweisen des Nichtbestehens von Verbindlichkeiten zum maßgeblichen Stichtag - Rechtfertigung der Berücksichtigung des nachgewiesenen individuellen Schuldenstandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 19.10.1967 - II A 477/66
- BVerwG, 19.12.1968 - III CB 17.68
- BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65
Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden - Verknüpfung von beweiskräftigen …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68
Bewiesene oder glaubhaft gemachte Verbindlichkeiten treten bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Wege des betriebswirtschaftlichen Vergleiches dann nicht an die Stelle eines durchschnittlichen Schuldensatzes, wenn der Ersatzeinheitswert ermittelt wird unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Anlage- und Umlaufvermögens gleichartiger Betriebe im Wege von Schätzungen und Heranziehung allgemeiner Erfahrungssätze (Einschränkung von BVerwGE 25, 165).Wenn bewiesen oder glaubhaft gemacht werden sollte, daß am maßgebenden Stichtage entweder keine Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten nur in bestimmter Höhe bestanden haben, so ist zu beachten: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - (BVerwGE 25, 165; ZLA 1967, 58 und RLA 1967, 125) entschieden, daß auch bei dem betriebswirtschaftlichen Vergleich und der Schätzung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen im Sinne des § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV der tatsächliche Schuldenstand wie im § 6 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV zu berücksichtigen ist.
- BVerwG, 03.07.1969 - III C 108.67
Einhaltung einer bestimmte Reihenfolge der Bewertungsarten
Auszug aus BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68
Bei solchen Betrieben, die - wie der des Geschädigten - aus Kriegsgründen stillgelegt worden sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts letzter Feststellungszeitpunkt grundsätzlich der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]; ZLA 1969, 328], Urteil vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 - [ZLA 1969, 205 und IFLA 1969, 117] und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [ZLA 1966, 72 und RLA 1966, 71]). - BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68
Bei solchen Betrieben, die - wie der des Geschädigten - aus Kriegsgründen stillgelegt worden sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts letzter Feststellungszeitpunkt grundsätzlich der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]; ZLA 1969, 328], Urteil vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 - [ZLA 1969, 205 und IFLA 1969, 117] und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [ZLA 1966, 72 und RLA 1966, 71]). - BVerwG, 13.02.1969 - III C 202.67
Feststellung von Vertreibungsschäden eines Hotels und Café-Restaurants - …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68
Bei solchen Betrieben, die - wie der des Geschädigten - aus Kriegsgründen stillgelegt worden sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts letzter Feststellungszeitpunkt grundsätzlich der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]; ZLA 1969, 328], Urteil vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 - [ZLA 1969, 205 und IFLA 1969, 117] und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [ZLA 1966, 72 und RLA 1966, 71]).
- BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75
Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe - Ersatz von Vertreibungsschaden …
Schließlich habe die Rechtssache auch deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil die Widersprüche im angefochtenen Urteil zu klären seien, die sich aus der Zitierung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Beschluß vom 22. Oktober 1970 - BVerwG III B 79.70 - und Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 -) zur Berücksichtigung konkreter Betriebsschulden bei Anwendung des § 9 der 6. FeststellungsDV ergäben.Das Verwaltungsgericht hat sich für seine Auffassung auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1970 - BVerwG III B 79.70 - (ZLA 1971, 97) und das darin angeführte Urteil des Senats vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13 = ZLA 1970, 224) gestützt und daraus entnommen, daß im vorliegenden Fall, weil der Ersatzeinheitswert durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe nach § 9 Abs. 2 Satz 1 der 6. FeststellungsDV gewonnen worden sei, ein Ansatz der individuellen Verschuldung des Betriebes "überhaupt nicht möglich" sei.
Dies ergibt sich im Ansatz schon aus den vollständigen Gründen des Urteils vom 14. Mai 1970 (a.a.O.), insbesondere aber aus der Entscheidung des Senats vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - (BVerwGE 41, 46 = Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3) und weiteren diese Entscheidung ergänzenden Urteilen vom 21. März 1974 - BVerwG III C 81.72 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 92) und vom 25. November 1976 - BVerwG III C 68.75 - (IFLA 1977, 20), die vom Verwaltungsgericht in seine Überlegungen nicht miteinbezogen worden sind, auf deren Inhalt es indessen im vorliegenden Fall entscheidend ankommen kann.
Diese Auffassung hat der Senat im Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (…a.a.O.) wie folgt eingeschränkt:.
Eine Ermäßigung des branchenüblichen Schuldensatzes kommt als Ausnahme von den im Urteil vom 14. Mai 1970 (a.a.O.) dargelegten Grundsätzen allein dann in Frage, wenn "außergewöhnlich hohe und zum Betriebsvermögen gehörende Bankguthaben" vorhanden waren.
- BVerwG, 27.10.1977 - 3 C 38.76
Ermittlung des Ersatzeinheitswertes durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer …
Bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes nach § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV könnten nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - nachgewiesene oder glaubhaft gemachte individuelle Betriebsverbindlichkeiten nicht an die Stelle der vorgesehenen Pauschbeträge treten, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Ersatzeinheitswert nur durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe zu ermitteln sei.Der erkennende Senat hat im Ansatz schon mit Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13 = ZLA 1970, 224), auf das sich das angefochtene Urteil stützt, insbesondere aber in seinen Urteilen vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - (BVerwGE 41, 46 = Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3), vom 21. März 1974 - BVerwG III C 81.72 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 92), vom 25. November 1976 - BVerwG III C 68.75 - (IFLA 1977, 20) und zuletzt - zusammenfassend - im Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG III C 39.75 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß unter bestimmten Voraussetzungen auch in Fällen der hier gebotenen Wertermittlungsmethode eine Ermäßigung des branchenüblichen Schuldensatzes in Frage kommen kann.
"Eine Ermäßigung des branchenüblichen Schuldensatzes kommt als Ausnahme von den im Urteil vom 14. Mai 1970 (a.a.O.) dargelegten Grundsätzen allein dann in Frage, wenn 'außergewöhnlich hohe und zum Betriebsvermögen gehörende Bankguthaben' vorhanden waren.
- BVerwG, 17.10.1972 - III C 67.71
Rechtsmittel
In allen anderen Fällen hingegen, in denen gemäß § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV in Verbindung mit § 7 der 2. BAA-FeststellungsDV das jeweilige Anlage- und Umlaufvermögen mangels entsprechender beweiskräftiger Unterlagen nicht zur Grundlage der Schadensberechnung gemacht werden kann und Verbindlichkeiten selbst dann, wenn sie bekannt sind, nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13]), fehlt es an den tatsächlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung, daß eine bestimmte Verbindlichkeit im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem geretteten Wirtschaftsgut gestanden hat.Der Senat hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - (Buchholz 427.2 § 12 Nr. 31) dahin erkannt, daß in den Fällen, in denen bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes von einer zu unterstellenden durchschnittlichen Verschuldung auszugehen ist, eine Abweichung von diesem Umfang der Verbindlichkeiten möglich ist, wenn die tatsächliche Verschuldung zum maßgeblichen Bewertungsstichtag nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann; dies gilt aber nur dann, wenn - wie der Senat einschränkend in seinem vorstehend angeführten Urteil vom 14. Mai 1970 (a.a.O.) entschieden hat - der Ersatzeinheitswert nicht unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Anlage- und Umlaufvermögens gleichartiger Betriebe im Wege von Schätzungen und Heranziehung allgemeiner Erfahrungssätze oder - wie hier - im kennzahlähnlichen Verfahren ermittelt worden ist.
- BVerwG, 21.03.1974 - III C 81.72
Ermittlung des Endvergleichswertes kriegssachgeschädigter Betriebe - Zulässigkeit …
Bei der Feststellung des Schadenshöchstbetrages für teilweise kriegssachgeschädigte Betriebe können im Rahmen der Ermittlung des Endvergleichswertes nach § 13 Abs. 4 FG alle konkret glaubhaft gemachten Betriebsverbindlichkeiten, die vor dem Schadensereignis begründet worden sind, auch dann vom Rohvermögen in Abzug gebracht werden, wenn dies im Wege der Schätzung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen festgestellt worden ist (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung in den Entscheidungen vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13] und vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - [Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3]).Der erkennende Senat hat zwar im Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13) grundsätzlich ausgeführt, bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Wege des betriebswirtschaftlichen Vergleichs ständen Umlaufvermögen und Betriebsschulden in einer solchen Beziehung zueinander, daß einem geschätzten Umlaufvermögen durch Einführung von konkreten Verbindlichkeiten an Stelle eines durchschnittlichen Schuldensatzes die Grundlage entzogen würde.
- BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75
Ermittlung der im Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (BFG) …
Allerdings gilt dies grundsätzlich dann nicht, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Ersatzeinheitswert unter Zugrundelegung des Ersatzeinheitswertnive aus gleichartiger Betriebe im Wege von Schätzungen und Heranziehung allgemeiner Erfahrungssätze oder aber im kennzahlähnlichen Verfahren ermittelt worden ist (vgl. Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13]). - BVerwG, 03.04.1973 - III C 95.71
Feststellung eines Umsiedlungsschadens an Betriebsvermögen - Umsiedlungsschaden …
Zu beachten ist ferner, daß nach der neueren Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung in Verbindung mit § 7 der 2. BAA-FeststellungsDV der Ersatzeinheitswert im Wege des betriebswirtschaftlichen Vergleichs unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Anlage- und Umlaufvermögens gleichartiger Betriebe ermittelt wird, der durchschnittliche Schuldensatz bzw. die branchenüblichen Verbindlichkeiten selbst dann anzusetzen sind, wenn die tatsächlichen Verbindlichkeiten des Betriebes zum Bewertungsstichtag nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden; unter besonderen Voraussetzungen kann jedoch der branchenübliche Schuldensatz ermäßigt werden (Urteile vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13 = ZLA 1970, 224] und vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 -). - BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 13.78 Der einem (Mit-)Erben an landwirtschaftlichem Vermögen entstandene Vermögensverlust, der durch die in Art. 1059 getroffenen Regelungen des polnischen Zivilgesetzbuches vom 23. April 1964 bewirkt wird, steht nicht im Zusammenhang mit den Ereignissen oder Folgen des 2. Weltkrieges; er kann deshalb nicht als sogenannter Nichtantrittsschaden im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 LAG geltend gemacht werden (im Anschluß an BVerwG 3 C 17.68 - Urteil vom 26. Oktober 1978 -).
- BVerwG, 24.01.1974 - III C 62.72
Schadensfeststellung an Betriebsvermögen durch den vertreibungsbedingten Verlust …
Dabei wird das Verwaltungsgericht darauf zu achten haben, daß entgegen seiner Auffassung bewiesene oder glaubhaft gemachte Verbindlichkeiten bei Anwendung des § 7 Abs. 3 der 2. BAA-FeststellungsDV nicht an die Stelle eines durchschnittlichen Schuldensatzes treten (Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13]), daß aber unter besonderen Voraussetzungen der branchenübliche Schuldensatz ermäßigt werden kann (Urteil vom 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 67.71 - [Buchholz 427.208 § 2 Nr. 3]). - BVerwG, 26.11.1970 - III C 24.70
Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Richtzahlverfahren oder im …
Es spricht vieles dafür, daß der Betrieb in diesem Zeitpunkt Umlaufvermögen (z. B. Bargeld, Bankguthaben, Forderungen) und Schulden, insbesondere aus dem Erwerb der Anlagegüter, hatte (Urteile des Senats vom 3. Juli 1969 BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]]; vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 -). - BVerwG, 14.03.1978 - 3 B 94.76
Schadensberechnung für einen beschlagnahmten Betrieb - Relevanz der …
Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG 3 C 17.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13) und dann in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß die (bewiesenen oder glaubhaft gemachten) Betriebsverbindlichkeiten bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Wege des betriebswirtschaftlichen Vergleichs dann nicht an die Stelle des durchschnittlichen Schuldensatzes treten, wenn der Ersatzeinheitswert durch Zugrundelegung des durchschnittlichen Anlage- und Umlaufvermögens gleichartiger Betriebe und durch Heranziehung allgemeiner Erfahrungssätze ermittelt wird. - BVerwG, 16.06.1972 - III CB 122.71
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.10.1970 - III B 79.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung von …
- BVerwG, 23.09.1970 - III CB 164.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Kriegsbedingte "Stilllegung" …
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