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| BVerwG, 31.01.1957 - III C 170.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Minden, 06.02.1956 - 3 KL 286/55
- BVerwG, 31.01.1957 - III C 170.56
Papierfundstellen
- DÖV 1957, 401
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerwG, 31.01.1957 - III C 170.56
Gleiches gleich zu behandeln, und ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951 - BVerfGE 1, 14 [52] -). - BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
Auszug aus BVerwG, 31.01.1957 - III C 170.56
Ein Grundsatz der Gesetzesanwendung besteht jedoch darin, ein Gesetz nicht für nichtig zu erklären, wenn es in Einklang mit der Verfassung ausgelegt werden kann, d.h. es so anzuwenden, wie es mit der Verfassung zu vereinbaren ist (vgl. BVerfGE 2, 266 ff., insbesondere Leitsatz 4 und S. 282, sowie Mercker in MDR 1953 S. 462). - BVerwG, 09.02.1956 - III C 151.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.1957 - III C 170.56
In diesem Sinne hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 9. Februar 1956 - BVerwG III C 151.54 - bereits eine Betrachtung des Gesamtverhältnisses zweier Ehegatten etwa folgenden Inhalts zur Erwägung gegeben:.
- BVerwG, 17.04.1962 - III C 246.60
Rechtsmittel
Insbesondere ist der erkennende Senat stets von dem einheitlichen Begriff der Wartung und Pflege ausgegangen, ohne Zweifel an dem Sinn der gesetzlichen Regelung zum Ausdruck zu bringen (vgl. Urteil vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 170.56 - [= Buchholz a.a.O., Nr. 9]; Urteil vom 11. Juli 1957 - BVerwG III C 6.56 - [BVerwGE 5, 204]; Beschluß vom 14. Dezember 1959 - BVerwG III B 274.57/III C 251.57 -). - BVerwG, 08.11.1957 - IV C 324.56
Rechtsmittel
Der III. Senat, der sich der Ansicht des IV. Senats angeschlossen hat, hat für die Richtigkeit dieser Auslegung zutreffend auf die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Vorschrift hingewiesen (BVerwG III C 170.56).
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