Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.03.1961

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1960 - III C 179.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1220
BVerwG, 03.11.1960 - III C 179.59 (https://dejure.org/1960,1220)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1960 - III C 179.59 (https://dejure.org/1960,1220)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1960 - III C 179.59 (https://dejure.org/1960,1220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 60.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1960 - III C 179.59
    Fortsetzung von BVerwG III C 60.59.

    In seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 60.59 - hat der Senat hinsichtlich der Unterhaltshilfe, wie bereits früher in seinem Urteil vom 28. Dezember 1957 - BVerwG III C 298.56 -, entschieden, daß Mietzinsforderungen, die ein Vermieter zur Tilgung von Baukostenzuschüssen der Mieter verwendet, zu den Einkünften gehören und daher als Einkünfte des Berechtigten (§ 267 Abs. 2 LAG), nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen seien.

  • BVerwG, 25.04.1958 - IV C 59.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1960 - III C 179.59
    Sie bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1958 - BVerwG IV C 59.56 - und rügt, daß auf ihren Vortrag nicht eingegangen sei, sie habe für die Dauer der Tilgung der Baukostenzuschüsse die Mieten ermäßigen müssen.

    In diesem Urteil ist auch ausgeführt, daß der IV. Senat seine teilweise andere Auffassung in seinem Urteil vom 25. April 1958 - BVerwG IV C 59.56 -, auf welches sich die Klägerin bezieht, jedenfalls hinsichtlich der Behandlung von Tilgungsbeträgen aufgegeben habe (Beschluß vom 22. März 1960 - BVerwG IV C 438.58/IV B 318.59 -).

  • BVerwG, 28.12.1957 - III C 298.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1960 - III C 179.59
    In seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 60.59 - hat der Senat hinsichtlich der Unterhaltshilfe, wie bereits früher in seinem Urteil vom 28. Dezember 1957 - BVerwG III C 298.56 -, entschieden, daß Mietzinsforderungen, die ein Vermieter zur Tilgung von Baukostenzuschüssen der Mieter verwendet, zu den Einkünften gehören und daher als Einkünfte des Berechtigten (§ 267 Abs. 2 LAG), nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen seien.
  • BVerwG, 22.03.1960 - IV C 438.58

    Qualifikation von Beträgen zur Tilgung von Hypothekenschulden als Werbungskosten …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1960 - III C 179.59
    In diesem Urteil ist auch ausgeführt, daß der IV. Senat seine teilweise andere Auffassung in seinem Urteil vom 25. April 1958 - BVerwG IV C 59.56 -, auf welches sich die Klägerin bezieht, jedenfalls hinsichtlich der Behandlung von Tilgungsbeträgen aufgegeben habe (Beschluß vom 22. März 1960 - BVerwG IV C 438.58/IV B 318.59 -).
  • BVerwG, 02.05.1962 - IV B 13.62

    Abweichung eines Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts - …

    Soweit die Beschwerdeführerin dem Kläger vorwirft, er habe Tilgungsbeträge von seinem Einkommen abgesetzt, beruht das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 22. September 1961 nicht auf einer Abweichung von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 60.59 - und vom 3. November 1960 - BVerwG III C 179.59 -, denn das Verwaltungsgericht hat in den die Entscheidung tragenden Gründen verneint, daß der Kläger zum Zwecke der Täuschung und damit schuldhaft gehandelt habe.
  • BVerwG, 01.03.1961 - III ER 401.61

    Streitwertfestsetzung im Revisionsverfahren

    In Abänderung des Beschlusses vom 3. November 1960 - BVerwG III C 179.59 - wird der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren auf 900 DM festgesetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.1961 - III ER 401.61, III C 179.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,7922
BVerwG, 01.03.1961 - III ER 401.61, III C 179.59 (https://dejure.org/1961,7922)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1961 - III ER 401.61, III C 179.59 (https://dejure.org/1961,7922)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1961 - III ER 401.61, III C 179.59 (https://dejure.org/1961,7922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,7922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.11.1960 - III C 179.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1961 - III ER 401.61
    In Abänderung des Beschlusses vom 3. November 1960 - BVerwG III C 179.59 - wird der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren auf 900 DM festgesetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht