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| BVerwG, 28.03.1957 - III C 194.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Minden, 18.07.1955 - 3 KL 98/55
- BVerwG, 28.03.1957 - III C 194.55
Papierfundstellen
- WM 1957, 694
- DÖV 1957, 403
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.02.1956 - III C 127.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1957 - III C 194.55
Dabei sind jene Fälle, in denen eine Zusammenführung am Wohnsitz des Aufnehmenden aus behördlichen Gründen nicht erfolgen kann, gleichwohl als Familienzusammenführung anzusehen (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 16. Februar 1956 - BVerwG III C 127.55 -).
- BVerwG, 04.12.1968 - V C 177.66
Rechtsmittel
Eine Vereinigung der Familie kann nur dann herbeigeführt werden, wenn auch der Aufnehmende den Willen zur Aufnahme und Betreuung hat (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 1957 - BVerwG III C 194.55 - [Buchholz BVerwG 427.4, § 2 WAG Nr. 10] , vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 46] , vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 66.60 - [RLA 1962, 236 = ZLA 1962, 72] und vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 33]). - BVerwG, 07.02.1958 - IV C 38.58
Rechtsmittel
Trotz der sprachlichen Schwerfälligkeit, die sich teilweise aus der Einordnung dreier völlig verschiedener Tatbestände unter einen gemeinsamen Einleitungssatzteil erklärt, ergibt sich aus dieser Fassung das eine völlig klar, daß eine nur beabsichtigte, vielleicht versuchte, vielleicht fehlgegangene (zu § 2 Abs. 1 Nr. 3 c WAG zu vgl. BVerwG III C 194.55 vom 28. März 1957, Wertpapier-Mitteilungen 1957 S. 694, ZLA 1957 S. 187) Familienzusammenführung nicht genügt.
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