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| BVerwG, 22.10.1959 - III C 20.58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 05.11.1957 - III 351/56
- BVerwG, 22.10.1959 - III C 20.58
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.02.1959 - III C 140.57
Auszug aus BVerwG, 22.10.1959 - III C 20.58
Das angefochtene Urteil läßt in keinem Punkt seiner Begründung erkennen, daß es bei der rechtlichen Bewertung des Begriffs "Erwerb unter Ausnutzung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft" von der - insbesondere im Urteil des erkennenden Senats vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 140.57 - (BVerwGE 8, 154) eingehend erläuterten - Auslegung dieses Rechtsbegriffs durch den erkennenden Senat abgewichen wäre.
- BVerwG, 24.10.1962 - IV C 25.61
Überführung "jüdischen" Eigentums in "arische" Hände - Tatbestand der Entziehung …
Das Wirtschaftsgut, dessen Verlust geltend gemacht wird, darf nicht "offensichtlich rechtswidrig" dem Voreigentümer abgenommen worden sein(Urteil vom 22. Oktober 1959 - BVerwG III C 20.58 -, abgedr. bei Buchholz unter 427.3, § 359 LAG Nr. 5). - BVerwG, 30.08.1962 - III C 67.61
Anspruch auf Ausgleichsleistung für den von ihrem Ehemann beim Erwerb des …
BAA 1962 S. 292] undBeschluß vom 9. März 1962 - BVerwG IV B 177.61 -), ist auch der erkennende Senat stets von der Wirksamkeit der in § 9 der 11. LeistungsDV-LA enthaltenen Regelung ausgegangen (vgl.Urteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 140.57 - sowieUrteil vom 22. Oktober 1959 - BVerwG III C 20.58 - [IFLA 1960 S. 77]).
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