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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.1967 - III C 20.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1444
BVerwG, 12.09.1967 - III C 20.66 (https://dejure.org/1967,1444)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1967 - III C 20.66 (https://dejure.org/1967,1444)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1967 - III C 20.66 (https://dejure.org/1967,1444)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1967 - III C 20.66
    Zur Erledigung der Hauptsache bei fehlender Erledigungserklärung einer Verfahrensbeteiligten (Fortführung von BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]).

    Widerspricht der Rechtsmittelführer nicht den Erledigungserklärungen der übrigen Beteiligten, so können die Verwaltungsgerichte, wenn sich die Hauptsache erledigt hat, ohne weiteres den § 161 Abs. 2 VwGO anwenden (Fortführung von BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]).

  • BVerwG, 07.06.1967 - III C 9.67

    Feststellung von Vertreibungsschäden und Gewährung von Hausratentschädigung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1967 - III C 20.66
    Bestätigung von BVerwG III C 9.67, Beschluß vom 7. Juni 1967.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschluß vom 7. Juni 1967 - BVerwG III C 9.67 - [ZLA 1967, 231]) ist § 4 des 19. ÄndG LAG auch dann anzuwenden, wenn - wie hier - die Klägerin durch den begünstigenden Bescheid im Vorgriff und nicht in Durchführung des genannten Gesetzes klaglos gestellt worden ist.

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78

    Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten

    Dabei ist zu beachten, daß in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Auslegung der Beteiligtenerklärungen nach Erledigung der Hauptsache das Schweigen des Klägers nicht ohne weiteres als Aufrechterhalten des Sachantrags und das Schweigen des Gegners nicht immer als Widerspruch anzusehen ist (vgl. BVerwG-Beschlüsse vom 12. September 1967 III C 20.66, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 161 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, Nr. 20;… vom 10. November 1972 VII ER 204.72, Buchholz a. a. O., Nr. 38;… vom 30. Juli 1973 VIII C 111.67, Buchholz, a. a. O., Nr. 39).
  • BFH, 12.07.1979 - IV R 13/79

    Erledigung der Hauptsache - Erklärung durch schlüssiges Verhalten

    Dabei ist zu beachten, daß in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Auslegung der Beteiligtenerklärungen nach Erledigung der Hauptsache das Schweigen des Klägers nicht ohne weiteres als Aufrechterhalten des Sachantrages und das Schweigen des Gegners nicht immer als Widerspruch anzusehen ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 12. September 1967 III C 20.66, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Nr. 310 § 161 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, Nr. 20;… vom 10. November 1972 VII ER 204.72, Buchholz, a. a. O., Nr. 38;… vom 30. Juli 1973 VIII C 111.67, Buchholz, a. a. O., Nr. 39, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1974 S. 309).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 3 C 42.77

    Entscheidung über die Kosten nach Verfahrenseinstellung

    Bei diesem Sach- und Rechtsstand ist davon auszugehen, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist (vgl. Beschlüsse vom 12. September 1967 - BVerwG 3 C 20.66 -, vom 10. November 1972 - BVerwG 7 ER 204.72 - und vom 30. Juli 1973 - BVerwG 8 C 111.67 - [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nrn. 20, 38 und 39]).
  • BVerwG, 13.11.1972 - VII B 52.66

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Zulässigkeit und …

    Zur Annahme der Übereinstimmung der Beteiligten mit der Erledigung genügt es aber, daß der Gegner der Erledigungserklärung nicht widerspricht (Beschluß vom 12. September 1967 - BVerwG III C 20.66 - [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 20]; Urteil vom 26. November 1968 - BVerwG II C 98.63 [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 26]).
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