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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1959 - III C 201.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,4162
BVerwG, 30.04.1959 - III C 201.57 (https://dejure.org/1959,4162)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1959 - III C 201.57 (https://dejure.org/1959,4162)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1959 - III C 201.57 (https://dejure.org/1959,4162)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.04.1958 - III C 284.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1959 - III C 201.57
    Das Landesverwaltungsgericht hat sich vielmehr im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes gehalten, als es sich von dem Gutachten der Vertrauensärzte des Arbeitsamts hat überzeugen lassen, zumal diese sich nicht - was vielleicht als "flüchtig" bezeichnet werden könnte - auf sogenannte "Knochentaxen" beschränkt, sondern dem Landesverwaltungsgericht durch die Angabe des Krankheitsbefundes eine selbständige Prüfung des Umfangs der Erwerbsminderung ermöglicht haben (vgl. dazu die Entscheidung des Senatsvom 3. April 1958 - BVerwG III C 284.56 - [BVerwGE 6, 306]).

    Der Ausspruch über die Fähigkeit des Erkrankten, die Lohnhälfte zu verdienen, gehört daher zu den von den Gerichten selbständig zu entscheidenden Fragen, deren Beantwortung ihnen durch ärztliche Gutachten zwar erleichtert, aber nicht abgenommen und in keinem Falle, wie die Revision meint, durch die Meinung eines Gutachtens, daß Invalidität drohe, vorgeschrieben werden kann (vgl. auch insoweit das schon genannteUrteil vom 3. April 1958 - BVerwG III C 284.56 -).

  • BVerwG, 13.12.1958 - III C 230.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1959 - III C 201.57
    Sie haben insbesondere zu prüfen, welche Tätigkeiten dem Bewerber zuzumuten sind, ob er ihnen - gegebenenfalls mit welcher Einschränkung - nach seinem vom ärztlichen Sachverständigen erhobenen Gesundheitszustand nachkommen und ob er damit wenigstens die gesetzliche Lohnhälfte verdienen kann(Beschluß vom 13. Dezember 1958 - BVerwG III C 230.57 -).
  • BVerwG, 06.12.1961 - III C 215.60

    Rechtsmittel

    Deswegen konnte das Verwaltungsgericht die Frage, ob der Kläger Raubbauarbeit verrichte, entgegen dem Gutachten des Kreisarztes bejahen (vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1954 - BVerwG IV B 17.54 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 1 zu § 265 LAG] , vom 16. Dezember 1954 - BVerwG III C 7.54/B 119.54 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 2 zu § 265 LAG] , vom 3. April 1958 - BVerwG III C 284.56 - [BVerwGE 6, 306] , vom 13. Dezember 1958 - BVerwG III C 230.57 -, vom 30. April 1959 - BVerwG III C 201.57 - und vom 29. September 1959 - BVerwG III C 133.58 - sowie die Entscheidungen des Reichsgerichts vom 24. September 1941 - [RGZ 167 S. 269 (272)] und des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 9. Januar 1950 [NJW 1950 S. 308]).
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