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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1969 - III C 202.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1458
BVerwG, 13.02.1969 - III C 202.67 (https://dejure.org/1969,1458)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1969 - III C 202.67 (https://dejure.org/1969,1458)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1969 - III C 202.67 (https://dejure.org/1969,1458)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Vertreibungsschäden eines Hotels und Café-Restaurants - Feststellungszeitpunkt von Vertreibungsschäden bei einem ruhendem Betrieb - Stilllegung eines Betriebs aus Kriegsgründen - Bildung eines Ersatzeinheitswertes - Feststellung des Einsatzeinheitswertes ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ersatzeinheitswert eines im Jahre 1940 …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - III C 202.67
    Letzter Feststellungszeitpunkt bei Betrieben, die wie der der Kläger - aus kriegsbedingten Gründen stillgelegt worden sind, ist in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres (BVerwGE 20, 8 undUrteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 -).
  • BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - III C 202.67
    Letzter Feststellungszeitpunkt bei Betrieben, die wie der der Kläger - aus kriegsbedingten Gründen stillgelegt worden sind, ist in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres (BVerwGE 20, 8 undUrteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 -).
  • BVerwG, 13.01.1966 - III C 200.64

    Antrag auf Vertreibungsschaden wegen des Verlustes einer Viehgroßhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - III C 202.67
    Dies hat der erkennende Senat bereits in seinemUrteil vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 200.64 - zum Ausdruck gebracht.
  • BVerwG, 19.09.1962 - IV C 277.60

    Antrag auf Feststellung des Vertreibungsschadens an einem Hotelunternehmen - …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1969 - III C 202.67
    Nun unterstellt allerdings § 6 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV für das Lastenausgleichsrecht zwingend, daß eine an einem Betriebsgrundstück dinglich gesicherte Verbindlichkeit eine Betriebsschuld war, und der früher in Feststellungssachen ebenfalls zuständige IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat diese Vorschrift als gültig angesehen(Urteil vom 19. September 1962 - BVerwG IV C 277.60 - [ZLA 1962, 347]).
  • BVerwG, 26.11.1970 - III C 24.70

    Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Richtzahlverfahren oder im …

    Weiterhin meint er, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Senats vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 - ab.

    16 Buchst. a DB-Betriebs vermögen, die die Behandlung stillgelegter Betriebe zum Gegenstand hat, ist entgegen der Ansicht des Beteiligten nicht anwendbar (Urteile vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 - [ZLA 1969, 205 = IFLA 1969, 117] und vom 10. September 1970 - BVerwG III C 155.69 -).

  • BVerwG, 17.10.1969 - III C 88.68

    Rechtsmittel

    In keinem der Fälle sieht das Gesetz eine Korrektur des Ersatzeinheitswertes vor (vgl. Urteil vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 -).
  • BVerwG, 31.08.1988 - 3 B 13.88

    Kriegssachschäden als Frage eines Teilschadens - Maßgeblicher Bewertungsstichtag …

    Ebensowenig weicht die angefochtene Entscheidung von dem Urteil des Senats vom 13. Februar 1969 - BVerwG 3 C 202.67 - (ZLA 69, 205) ab, wonach Veränderungen des Betriebsvermögens zwischen Stillegung und Schadenseintritt grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind.
  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 155.69

    Streit um die Teilrücknahme eines Feststellungsbescheides i.R. eines …

    Der Senat hat schon in seinen Urteilen vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 - und vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 88.68 - darauf hingewiesen, daß es auch bei Betrieben, die zum Ruhen gekommen sind, für die Frage der Berechnung eines Vertreibungsschadens nach § 12 Abs. 1 und 2 FG grundsätzlich unerheblich ist, ob sich das Betriebsvermögen nach dem der Einheitswertfeststellung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 FG), oder der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes (§ 12 Abs. 2 Satz 1 FG) zugrunde liegenden Zeitpunkt aber vor der Schädigung vermindert hat.
  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68

    Ermittlung des Einheitswertes eines aus Kriegsgründen stillgelegten Betriebs - …

    Bei solchen Betrieben, die - wie der des Geschädigten - aus Kriegsgründen stillgelegt worden sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts letzter Feststellungszeitpunkt grundsätzlich der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]; ZLA 1969, 328], Urteil vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 - [ZLA 1969, 205 und IFLA 1969, 117] und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [ZLA 1966, 72 und RLA 1966, 71]).
  • BVerwG, 04.03.1971 - III CB 3.71

    Rechtsmittel

    Die Revision war nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das angefochtene Urteil, wie der Beteiligte mit Recht dargelegt hat, von den Urteilen des Senats vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 - (IFLA 1969, 117) und vom 11. Dezember 1969 - BVerwG III C 152.67 - (ZLA 1970, 102) abweicht.
  • BVerwG, 13.02.1970 - III B 122.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Die Revision mußte nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen werden, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem durch die Beschwerde genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 - abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
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