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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.1959 - III C 204.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,883
BVerwG, 26.11.1959 - III C 204.58 (https://dejure.org/1959,883)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1959 - III C 204.58 (https://dejure.org/1959,883)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1959 - III C 204.58 (https://dejure.org/1959,883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 645 (Ls.)
  • NJW 1961, 645
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.11.1959 - III C 80.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1959 - III C 204.58
    Bedenken, daß der Kläger - nach den vorstehenden Ausführungen im Rahmen der Berufsausübung - auf die Beschaffung und Benutzung eines privaten Fahrzeugs für den Weg von und zur Arbeitsstätte angewiesen war, um seinen Beruf ohne unzumutbare Erschwerungen gedeihlich und erfolgreich auszuüben (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 -).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07

    Insolvenzverfahren: Behandlung eines Erbschaftsanfalls zwischen Ankündigung der …

    Entgegen der auch im Schrifttum vertretenen Ansicht, die auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung abstellt (…Uhlenbruck, InsO 13. Aufl. § 200 Rn. 6;… MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 4 Rn. 83;… MünchKomm-InsO/Hintzen, aaO § 200 Rn. 17;… HmbKomm-InsO/Preß, 3. Aufl. § 200 Rn. 15), wird die Verfahrensaufhebung im Zeitpunkt der Beschlussfassung wirksam (so zu § 163 KO bereits RGZ 45, 323, 326; LG Berlin JW 1935, 375, 376 m. krit. Anm. Matzke; Richert NJW 1961, 645, 646; zur Verfahrenseinstellung ebenso OLG Breslau OLGE 21, 180).
  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 220/73

    Rechtsmittelbegründungsfrist nach Einstellung des Konkursverfahrens

    Streit besteht deshalb auch nur, ob Aufhebung oder Einstellung des Konkursverfahrens schon mit dem Erlaß des jeweiligen Beschlusses (so OLG Breslau OLGE 21, 180; Richert NJW 1961, 645) oder - nach heute ganz überwiegender Ansicht - erst dann wirksam werden, wenn der Beschluß gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 KO als bekannt gemacht gilt (so schon RG Bolze 7 Nr. 952; OLG Stettin OLGE 19, 201, 202;… aus neuerer Zeit Jaeger/Weber, 8. Aufl. §§ 205, 206 KO Anm. 4;… Mentzel/Kuhn a.a.O. § 205 KO;… Böhle-Stamschräder, 11. Aufl. § 204 Anm. 1;… Stein/Jonas a.a.O. N. 71; Wieczorek, § 240 ZPO Anm. F II a 3; Unger KTS 1961, 97, 100).
  • BVerwG, 02.07.1964 - III C 20.63

    Rechtsmittel

    Die Frage, wann Gegenstände für die Berufsausübung erforderlich im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG sind, hat der III. Senat, nach der Abweichung in dem von der Klägerin zitierten Beschluß vom 22. Mai 1959 - BVerwG III B 89.59/C 100.59 -, seit seinem Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - (BVerwGE 9, 296) stets dahin beantwortet, daß erforderlich im Sinne des Gesetzes nur solche Gegenstände seien, deren Fehlen eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Erschwerungen zulasse (vgl. Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 204.58 -, 16. März 1961 - BVerwG III C 317.59 -, 12. Oktober 1961 - BVerwG III C 309.59 -).
  • BVerwG, 15.06.1965 - III B 5.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Das ist hier nicht der Fall, da der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vortreten hat, daß eine Tätigkeit in abhängiger Stellung die Erforderlichkeit eigener Hilfsmittel nicht ausschließt, selbst wenn sie im allgemeinen von den Behörden oder Firmen gestellt werden, deren Interesse der Beamte oder Angestellte wahrzunehmen hat (Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 204.58 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 314] und vom 14. Dezember 1961 - BVerwG III C 135.59 - Beschluß vom 2. Juli 1964 - BVerwG III CB 156.63 -).
  • BVerwG, 13.09.1979 - 3 C 70.78

    Wegnahme von Gegenständen der Berufsausübung - Erfüllung der …

    Sie deckt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Gegenstand dann für die Berufsausübung erforderlich ist, wenn sein Fehlen eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Erschwerungen zuläßt, (vgl. Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG 3 C 204.58 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 31] und vom 21. Februar 1974 - BVerwG 3 C 92.72 - [Buchholz 427.6 § 7 Nr. 5] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 03.07.1961 - III C 272.58

    Feststellung des Verlustes von zum Betriebsvermögen gehörenden Gegenständen - …

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG III C 204.58 -(NJW 1960 S. 645) im Hinblick darauf ausgesprochen, daß die Sicherung eines pünktlichen, ungehinderten und den Arbeitseinsatz im Beruf nicht belastenden Zugangs zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zur Ausübung des Berufes gehört.
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