Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.1976 - III C 21.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Vertreibungsschaden wegen aus rassischen Gründen unterbliebener Teilnahme an der Umsiedlung aus Bessarabien und der Bukowina 1940 - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 27.01.1976 - III A 154/74
- BVerwG, 30.09.1976 - III C 21.76
Papierfundstellen
- BVerwGE 51, 151
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76
Vorgesetzlich gegebene Ansprüche bestanden insoweit nicht; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 31, 314; 34, 93 [BVerwG 16.10.1969 - I C 20/66][96]) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 17, 67 [78]) bestehen lastenausgleichsrechtliche Ansprüche vielmehr nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.Denn der sich aus § 11 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 6 LAG ergebende Anspruch wird - wie alle Lastenausgleichsansprüche - unabhängig davon gewährt, ob der Umsiedler Ansprüche gegen das Reich hatte (vgl. Kühne-Wolff, a.a.O., § 12 LAG Anm. 25 unter Hinweis u.a. auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1965 - 1 BvR 425, 786, 787/58 - [BVerfGE 17, 67 = Mtbl. BAA 1964, 116 = NJW 1963, 1915] zum sogenannten "Vermögens-Umsiedler").
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76
Demgegenüber ist eine Regelung nicht schon deswegen verfassungswidrig, weil sich eine zweckmäßigere oder gerechtere Lösung denken läßt (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 3, 58 [135 f]). - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76
Der Gesetzgeber muß aber seine Auswahl sachgerecht treffen; es kommt darauf an, ob die Unterschiede in den zu regelnden Sachverhalten 'für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise' so erheblich sind, daß ihre Außerachtlassung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14 [52]; seitdem ständige Rechtsprechung)." Bei Anwendung dieser Grundsätze auf Fälle vorliegender Art kann die gesetzliche Regelung nicht als willkürlich angesehen werden.
- BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
Auszug aus BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76
Das Bundesverfassungsgericht hat zur Bestimmung der Voraussetzungen, an die der Gesetzgeber Rechtsfolgen knüpfen will, in seinem Urteil vom 20. Dezember 1966 (BVerfGE 21, 12 [26]) ausgeführt: "Der an den Gleichheitssatz gebundene Gesetzgeber kann grundsätzlich selbst diejenigen Sachverhalte auswählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpfen, die er also, im Rechtssinne als 'gleich' ansehen will. - BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57
Darreichende Verwaltung
Auszug aus BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76
Rechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nach Auffassung des erkennenden Senats gegen die geltende Regelung aus folgenden Erwägungen nicht: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Verwaltung einen weiten-Ermessensspielraum bei der Beurteilung, welche Merkmale der von ihm zu regelnden Sachverhalte er als wesentlich ansieht, um bestimmte Tatbestände gleich oder verschieden zu regeln (vgl. u.a. BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [60]; 29, 51 [56] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 16.10.1969 - I C 20.66
Auszug aus BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76
Vorgesetzlich gegebene Ansprüche bestanden insoweit nicht; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 31, 314; 34, 93 [BVerwG 16.10.1969 - I C 20/66][96]) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 17, 67 [78]) bestehen lastenausgleichsrechtliche Ansprüche vielmehr nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. - BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG
Auszug aus BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76
Rechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nach Auffassung des erkennenden Senats gegen die geltende Regelung aus folgenden Erwägungen nicht: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Verwaltung einen weiten-Ermessensspielraum bei der Beurteilung, welche Merkmale der von ihm zu regelnden Sachverhalte er als wesentlich ansieht, um bestimmte Tatbestände gleich oder verschieden zu regeln (vgl. u.a. BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [60]; 29, 51 [56] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.09.1970 - III C 140.69
Beurteilung des Begriffs der deutschen Volkszugehörigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 7. …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76
Den Inhalt dieser Fiktion hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. September 1970 - BVerwG III C 140.69 - dahin verdeutlicht, daß sie nicht den Status, sondern nur den Vertreibungsvorgang betreffe. - BVerwG, 13.06.1975 - III C 81.70
Feststellung des Verlustes an Grundeigentum - Besondere Situation der Juden in …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76
Wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats festgestellt hat, war 1940, als der Kläger seine Vermögenseinbuße durch sowjetische Maßnahmen erlitt, das fragliche Gebiet weder in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen, noch lag nach den unangegriffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts ein Zugriff deutscher Stellen auf das Vermögen des Klägers vor, der eine Berücksichtigung des dadurch entstandenen Schadens auch ohne gebietliche Einbeziehung des gesamten Vertreibungslandes in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung ermöglichen würde (vgl. BVerwGE 39, 239 und insbesondere hinsichtlich der ... BVerwGE 48, 343 [352] = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 32. = RzW 1976, 71). - BVerwG, 27.02.1969 - III C 190.67
Voraussetzungen der Zuerkennung von Hauptentschädigung - Degression der für …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76
Vorgesetzlich gegebene Ansprüche bestanden insoweit nicht; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 31, 314; 34, 93 [BVerwG 16.10.1969 - I C 20/66][96]) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 17, 67 [78]) bestehen lastenausgleichsrechtliche Ansprüche vielmehr nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. - BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
Bedeutung der Verfolgungszeit - Einbeziehung von Verfolgungsschaden in den …
- BVerwG, 16.10.1969 - III C 24.69
Leistungen aus dem Härtefonds als Leistungen ohne Rechtsanspruch - Gewährung von …
- BVerwG, 13.02.1969 - III C 110.67
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94
Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als …
Das bedeutet zum einen, daß die Umsiedlung tatsächlich erfolgt sein muß (BVerwGE 51, 151; BVerwG, Urteil vom 18.1.1989, Buchholz 412.3 Nr. 40 zu § 1 BVFG), zum anderen aber auch, daß die Umsiedlung nur dann "Vorwegvertreibung" sein kann, wenn sie in ein dem Tatbestand des § 1 Abs. 1 BVFG vergleichbares Vertreibungsschicksal eingemündet ist, das von dem Eingliederungszweck des BVFG erfaßt werden kann. - VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als …
Das bedeutet zum einen, daß die Umsiedlung tatsächlich erfolgt sein muß (BVerwGE 51, 151; BVerwG, Urteil vom 18.1.1989, Buchholz 412.3 Nr. 40 zu § 1 BVFG), zum andern aber auch, daß die Umsiedlung nur dann "Vorwegvertreibung" sein kann, wenn sie in ein dem Tatbestand des § 1 Abs. 1 BVFG vergleichbares Vertreibungsschicksal eingemündet ist, das von dem Eingliederungszweck des BVFG erfaßt werden kann. - BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 11.76
Ausschluß der Schadensfeststellung - Deutsche Staatsangehörige
Ansprüche konnten deshalb nur durch gesetzliche Vorschriften und nach deren Maßgabe entstehen (BVerwGE 31, 314; BVerfGE 17, 67; 27, 253; 41, 126 = DVBl. 1976, 491; BVerwG, Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG III C 21.76 - [IFLA 1977, 45]).
- BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter …
Der Senat hat bereits entschieden, daß der Ausschluß der Juden von der Umsiedlung nicht zur Entschädigung wegen eines fiktiven Umsiedlungsschadens führen kann (Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 3 C 21.76 - [BVerwGE 51, 151 = Buchholz 427.3 § 11 Nr. 45 = IFLA 1977, 45]). - BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 379.88
Voraussetzungen für den Vertriebenenstatus eines nichtdeutschen Ehegatten in der …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß ein Statuserwerb nach der Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG eine während des Zweiten Weltkriegs tatsächlich erfolgte Umsiedlung aus außerdeutschen Gebieten zur Voraussetzung hat; einen "verhinderten Umsiedler" gibt es nicht (vgl. Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 3 C 21.76 - BVerwGE 51, 151). - VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 16 S 2263/94
Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als …
Das bedeutet zum einen, daß die Umsiedlung tatsächlich erfolgt sein muß (BVerwGE 51, 151; BVerwG, Urteil vom 18.1.1989, Buchholz 412.3 Nr. 40 zu § 1 BVFG), zum andern aber auch, daß die Umsiedlung nur dann "Vorwegvertreibung" sein kann, wenn sie in ein dem Tatbestand des § 1 Abs. 1 BVFG vergleichbares Vertreibungsschicksal eingemündet ist, das von dem Eingliederungszweck des BVFG erfaßt werden kann. - BVerwG, 24.03.1987 - 9 B 284.86
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß jemand, der tatsächlich nicht im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG umgesiedelt worden ist, nicht fiktiv als Umsiedler angesehen werden kann (Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 3 C 21.76 - BVerwGE 51, 151 [BVerwG 30.09.1976 - III C 21/76]).
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