Rechtsprechung
| BVerwG, 20.01.1966 - III C 211.64 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,4667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vertreibungsschadens eines aus den USA im Jahre 1950 nach dem Kriege Ausgewiesenen an seiner Erfindertätigkeit dienenden Geräten - Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens an privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen - ...
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 29.01.1964 - 6 K 2956/62
- BVerwG, 14.09.1964 - III B 33.64
- BVerwG, 20.01.1966 - III C 211.64
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.09.1964 - III C 138.63
Auszug aus BVerwG, 20.01.1966 - III C 211.64
Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG III C 138.63 - Grundsätze für die Erfindertätigkeit eines unselbständigen Handwerkers im Nebenberuf aufgestellt.
- BVerwG, 18.05.1967 - III C 152.65
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertreibungstatbestands - Einstufung …
Auch Einzelmaßnahmen können Vertreibungsmaßnahmen sein (Beschluß vom 27. August 1958 - BVerwG IV C 336.56 -) und zum Vertreibungsgebiet gehört auch Elsaß-Lothringen (Ehrenforth, Bundesvertriebenengesetz 1959 § 1 BVFG Anm. 3 a und § 2 Anm. 3 b; wegen der Vertreibung von Deutschen durch Einzelmaßnahmen aus den Westgebieten vgl. Beschluß vom 11. Februar 1955 - BVerwG IV B 45.54 - [Belgien]; Urteil vom 5. Oktober 1956 - BVerwG IV B 55.56 - [Frankreich]; Urteil vom 26. November 1958 - BVerwG V C 478.56 - [Belgien-Malmedy]; Urteil vom 20. Januar 1966 - BVerwG III C 211.64 - [Vereinigte Staaten von Amerika]).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.