Rechtsprechung
| BVerwG, 03.04.1973 - III C 22.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vertreibungsschaden an beteiligungsähnlichen Rechtsverhältnissen oder an Grundvermögen - Verlust von landwirtschaftlichen Grundstücken und eines Wohnhauses in der UdSSR, die in öffentliches Eigentum überführt waren und in Eigenbewirtschaftung standen - Voraussetzungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 08.12.1971 - 4 K 957/68
- BVerwG, 03.04.1973 - III C 22.72
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.11.1970 - III C 68.69
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Zurechnung von Vermögenswerten
Auszug aus BVerwG, 03.04.1973 - III C 22.72
Landwirtschaftliches Vermögen, das der Erblasser bereits zur Zarenzeit zu Eigentum besessen hatte, ist bei Anwendung des § 6 Abs. 3 FG in Verbindung mit § 1 der 12. FeststellungsDV erbrechtlich so zu behandeln, als hätte zaristisches Recht fortbestanden (Ergänzung zu BVerwG III C 68.69 - BVerwGE 36, 306; Buchholz 427.212 § 1 Nr. 3).Dieses Ergebnis steht nicht in Widerspruch zum Urteil des Senats vom 26. November 1970 - BVerwG III C 68.69 - (BVerwGE 36, 306 [Buchholz 427.212 § 1 Nr. 3]).
§ 1 der 12. FeststellungsDV setzt keine Ertragsbeteiligung an der Kolchose voraus, in die die kollektivierten Wirtschaftsguter des unmittelbar Geschädigten oder seines Erben überführt worden sind (Urteil vom 26. November 1970 - a.a.O. -).
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 26. November 1970 - a.a.O. - entschieden, daß eine Schadenfeststellung wegen Verlustes eines Kolchoshofes auch dann in Betracht kommen kann, wenn eine Schadensfeststellung gemäß § 1 der 12. FeststellungsDV trotz Mitgliedschaft in der Kolchose nicht möglich ist, weil weder der Antragsteller noch sein Erblasser Wirtschaftsgüter besessen hatten, die in öffentliches Eigentum überführt worden waren.
- BVerwG, 21.05.1970 - III C 30.69
Ausschluss einer Ertragsbeteiligung bei nachgewiesener Arbeitstätigkeit in einer …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1973 - III C 22.72
Die Überführung in öffentliches Eigentum beginnt mit der Herausnahme aus dem Rechtsverkehr; diese Herausnahme ist Anfang der Kollektivierung (vgl. Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 30.69 - [Buchholz 427.212 § 1 Nr. 2]).Senat hat dazu in seinem Urteil vom 21. Mai 1970 - a.a.O. - ausgeführt, daß es gleichgültig sei, ob das landwirtschaftliche Vermögen im Schadens Zeitpunkt zu einer Sowchose oder zu einer Kolchose gehört habe.
- BVerwG, 28.01.1971 - III C 125.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.04.1973 - III C 22.72
Feststellungsfällig ist gemäß § 6 Abs. 3 FG in Verbindung mit § 1 der 12. FeststellungsDV nämlich allein der Verlust einer Ertragsbeteiligung, (Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG III C 125.69 - [Buchholz 427.212 § 1 Nr. 4]). - BVerwG, 02.07.1970 - III C 22.69
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Verlust von Wohnhäusern
Auszug aus BVerwG, 03.04.1973 - III C 22.72
Der Senat hat bereits - im Zusammenhang mit Verlusten von Mietwohngrundstücken, die in der Ukraine einem Vertriebenen erwachsen sind, entschieden (Urteil vom 2. Juli 1970 - BVerwG III C 22.69 - [ZLA 1970, 197]), daß eine Schadensfeststellung nach den allgemeinen Vorschriften des Feststellungsgesetzes wegen vertreibungsbedingten Verlustes dieser Häuser nur dann in Betracht kommen kann, wenn nach Enteignung des Grund und Bodens oder sonstiger staatlicher Maßnahmen die dem Geschädigten verbliebenen Rechte als Eigentumsrechte - im Sinne des Bundesrechtes angesehen werden können.
- BVerwG, 15.08.1974 - III C 74.73
Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichem Vermögen - …
Ein Schaden an landwirtschaftlichem Vermögen ist - vorbehaltlich des § 6 Abs. 3 FG - kein Vertreibungsschaden i.S. von § 12 Abs. 1 LAG, wenn er aufgrund der in der Sowjetunion allgemein durchgeführten Kollektivierung des landwirtschaftlichen Besitzes entstanden ist (im Anschluß an das Urteil vom 3. April 1973 - BVerwG III C 22.72 - [Buchholz 427.212 § 1 Nr. 5]).Die Kollektivierung des landwirtschaftlichen Besitzes begann in der Sowjetunion bereits mit dem Dekret vom 8. November 1917 (vgl. das Urteil des Senats vom 3. April 1973 - BVerwG III C 22.72 - [Buchholz 427.212 § 1 Nr. 5]).
- BVerwG, 09.05.2001 - 3 B 178.00
Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als zur Beschwerde berechtigender …
Sie hat sich vielmehr damit begnügt, lediglich eine vermeintlich fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen des Senats vom 3. April 1973 - BVerwG III C 22.72 - und vom 21. Juli 1983 - BVerwG III C 72.82 - aufzuzeigen. - BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 72.82
Geltendmachung von Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem und …
An dieser Rechtsauffassung, die in der weiteren Entscheidung des erkennenden Senats vom 3. April 1973 - BVerwG 3 C 22.72 - (Buchholz 427.212 § 1 Nr. 5) nochmals bestätigt worden ist, wird auch nach erneuter Überprüfung festgehalten.
- BVerwG, 26.08.1976 - 3 C 77.75
Feststellung eines Schadens an einem beteiligungsähnlichen Rechtsverhältnis - …
Dagegen ist die rage der lastenausgleichsrechtlichen Zuordnung von Wirtschaftsgütern, die erst unter sowjetischem Recht erworben wo den waren, grundsätzlich nach, dem im Zeitpunkt der Vertreibung maßgeblichen Recht zu beurteilen; das ist das Recht, das ohne deutsche Besetzung und ohne gegen Deutsche gerichtete Vertreibungsmaßnahmen gegolten hätte, mithin das sowjetisch Recht (vgl. Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG III C 68.69 [BVerwGE 36, 306 = Buchholz 427.212 § 1 Nr. 3]; Urteil vom 3. April 1973 - BVerwG III C 22.72 - [Buchholz 427.212 § 1 Nr. 5]). - BVerwG, 06.04.1990 - 3 B 32.90
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kommt nicht in Betracht, weil das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1973 - BVerwG 3 C 22.72 - in Buchholz 427.212 § 1 Nr. 5 abweicht. - BVerwG, 09.08.1973 - III B 55.70
Schadensfeststellung wegen Verlustes eines beteiligungsähnlichen …
Der Senat hat seit seinem Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG III C 133.65 - (Buchholz 427.212 § 1 Nr. 1) in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 3. April 1973 - BVerwG III C 22.72 - mit Nachweisen) dahin erkannt, daß in den Fällen, in denen landwirtschaftliches Vermögen des Geschädigten oder seines Erblassers in öffentliches Eigentum überführt worden ist, unter Zugrundelegung dieser Wirtschaftsgüter eine Schadensfeststellung wegen Verlustes eines beteiligungsähnlichen Rechtsverhältnisses gemäß § 1 der 12. FeststellungsDV - der hier als Anspruchsgrundlage allein in Betracht kommen kann - nur begehrt werden kann, wenn der Geschädigte Mitglied einer Kolchose war.
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