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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1960 - III C 224.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,823
BVerwG, 11.02.1960 - III C 224.58 (https://dejure.org/1960,823)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1960 - III C 224.58 (https://dejure.org/1960,823)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1960 - III C 224.58 (https://dejure.org/1960,823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 524
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 B 22.76

    Antragsberechtigung für einen entstandenen Kriegsschaden

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 3 Abs. 1 VO, deren lastenausgleichsrechtliche Konsequenz in bezug auf den Erwerber § 3 Abs. 4 der VO enthält, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 224.58 - und vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 sowie BVerwG III C 115.62 - (Buchholz 427.3 § 359 Nr. 8, 31 und 32) grundsätzlich Stellung genommen.

    Selbst bei unterstellter Rechtsunwirksamkeit des Vergleichs würde die Klägerin mangels des Vorliegens einer rechtskräftigen Rückerstattungsanordnung nicht als Rechtsnachfolgerin des Eigentümers im Zeitpunkt des Schadenseintritts antragsberechtigt sein (vgl. Urteil vom 11. Februar 1960 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.1964 - III B 55.62

    Voraussetzungen des Geschädigtenbegriffs im Sinne des Feststellungsgesetzes (FG) …

    Nur eine im Rückerstattungsverfahren ergangene Rückerstattungsanordnung hätte eine auf den Zeitpunkt der Entziehung des Wirtschaftsgutes zurückbezogene dingliche Wirkung gezeitigt mit der Folge, daß die Erblasserin Alice L. als Eigentümerin der Grundstücke auch im Schadenszeitpunkt und deshalb - und nur aus diesem Grunde - auch als unmittelbar Geschädigte im Sinne der §§ 10 FG, 229 LAG zu gelten hätte (vgl.Urteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 224.58 - [MDR 1960, 524]).

    Wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 224.58 - ausgeführt hat, haben die Parteien des Rückerstattungsverfahrens nicht die Möglichkeit, die gesetzliche Regelung über die Antragsberechtigung zu ändern, weil es nicht ihrem Willen überlassen werden kann, zu entscheiden, wessen persönliche Verhältnisse für die Berechnung der Entschädigung maßgebend sein sollen.

  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 B 38.75

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung - …

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 3 Abs. 1 VO, deren lastenausgleichsrechtliche Konsequenz in bezug auf den Erwerber § 3 Abs. 4 der VO enthält, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 224.58 - und vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 sowie BVerwG III C 115.62 - (Buchholz 427.3 § 359 Nr. 8, 31 und 32) grundsätzlich Stellung genommen.

    Selbst bei unterstellter Rechtsunwirksamkeit des Vergleichs würde die Klägerin mangels des Vorliegens einer rechtskräftigen Rückerstattungsanordnung nicht als Rechtsnachfolgerin des Eigentümers im Zeitpunkt des Schadenseintritts antragsberechtigt sein (vgl. Urteil vom 11. Februar 1960 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.02.1979 - 3 B 10.78

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Grundvermögen - Antragsberechtigung für …

    Der beschließende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Regelung der Frage, wer berechtigt ist, die Feststellung eines Kriegssachschadens geltend zu machen, unmittelbar an das Ergebnis des Rückerstattungsverfahrens anknüpft (vgl. Urteile vom 11. Februar 1960 - BVerwG 3 C 224.58 - [Buchholz 427.3 § 359 Nr. 8] und vom 17. Oktober 1969 - BVerwG 3 C 56.68 - [BVerwGE 34, 104 - Buchholz 427.207 § 3 Nr. 11 = ZLA 1970, 40 = RzW 1970, 373]; Beschlüsse vom 22. April 1976 - BVerwG 3 B 22.76 - [Buchholz 427.207 § 3 Nr. 15] und vom 3. Oktober 1977 - BVerwG 3 CB 20.77 - [IFLA 1978, 36]).
  • BVerwG, 17.11.1960 - III C 169.59

    Rechtsmittel

    Demnach stände der Anspruchsberechtigung des Klägers in jedem Falle auch der Vergleich entgegen (vgl. Urteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 224.58 - [MDR 1960 S. 524]).
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