Rechtsprechung
| BVerwG, 21.10.1958 - III B 195.56, III C 230.56 |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1958 - III B 195.56, III C 230.56 (https://dejure.org/1958,3645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,3645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung eines Kriegssachschadens wegen Verlust von Inventar eines Betriebes und von Baumaterial während des Krieges; Weiterveranlagung zur Gewerbesteuer als Freiveranlagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 10.06.1965 - III C 116.64
Einheitswert vom Nachfeststellungszeitpunkt als Anfangsvergleichswert bei …
Wenn einerseits das kriegsbedingte Ruhen eines Betriebes die Feststellung eines Schadens nicht ausschließt(Urteile vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 27 = ZLA 1958, 135];vom 21. Oktober 1958 - BVerwG III B 195.56/III C 230.56 - [Buchholz a.a.O. § 13 LAG Nr. 39], vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - [Buchholz a.a.O. § 13 LAG Nr. 62];vom 17. September 1964 - BVerwG III C 86.64 - [RLA 1964, 347 = ZLA 1964, 350]), kann der Kläger andererseits nicht deswegen besser gestellt werden als andere Geschädigte, weil er Teile seiner Einzelfirma in eine auf behördliche Anordnung gebildete Arbeitsgemeinschaft eingebracht hat.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.