Rechtsprechung
| BVerwG, 30.04.1959 - III C 230.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.12.1958 - III C 230.57
- BVerwG, 30.04.1959 - III C 230.57
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.1958 - III C 230.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.12.1958 - III C 230.57
- BVerwG, 30.04.1959 - III C 230.57
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.11.1954 - IV B 17.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.1958 - III C 230.57
Nach der Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondereUrteil vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 62.55 -, vgl. auchBeschluß vom 30. November 1954 - BVerwG IV B 17.54 -) hat der ärztliche Sachverständige die geklagten Beschwerden über den Gesundheitszustand des Antragstellers aufzunehmen, die sich daraus ergebenden Krankheitsanzeichen zu ermitteln (Befundbericht), sie dahin zu deuten, welches Leiden (Krankheit) vorliegt (Diagnose), und sich schließlich darüber zu äußern, inwiefern das Leiden die Arbeitsleistung des Antragstellers beeinflußt. - BVerwG, 18.11.1955 - IV C 62.55
Auszug aus BVerwG, 13.12.1958 - III C 230.57
Nach der Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondereUrteil vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 62.55 -, vgl. auchBeschluß vom 30. November 1954 - BVerwG IV B 17.54 -) hat der ärztliche Sachverständige die geklagten Beschwerden über den Gesundheitszustand des Antragstellers aufzunehmen, die sich daraus ergebenden Krankheitsanzeichen zu ermitteln (Befundbericht), sie dahin zu deuten, welches Leiden (Krankheit) vorliegt (Diagnose), und sich schließlich darüber zu äußern, inwiefern das Leiden die Arbeitsleistung des Antragstellers beeinflußt.
- BVerwG, 30.04.1959 - III C 201.57
Rechtsmittel
Sie haben insbesondere zu prüfen, welche Tätigkeiten dem Bewerber zuzumuten sind, ob er ihnen - gegebenenfalls mit welcher Einschränkung - nach seinem vom ärztlichen Sachverständigen erhobenen Gesundheitszustand nachkommen und ob er damit wenigstens die gesetzliche Lohnhälfte verdienen kann(Beschluß vom 13. Dezember 1958 - BVerwG III C 230.57 -). - BVerwG, 06.12.1961 - III C 215.60
Rechtsmittel
Deswegen konnte das Verwaltungsgericht die Frage, ob der Kläger Raubbauarbeit verrichte, entgegen dem Gutachten des Kreisarztes bejahen (vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1954 - BVerwG IV B 17.54 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 1 zu § 265 LAG] , vom 16. Dezember 1954 - BVerwG III C 7.54/B 119.54 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 2 zu § 265 LAG] , vom 3. April 1958 - BVerwG III C 284.56 - [BVerwGE 6, 306] , vom 13. Dezember 1958 - BVerwG III C 230.57 -, vom 30. April 1959 - BVerwG III C 201.57 - und vom 29. September 1959 - BVerwG III C 133.58 - sowie die Entscheidungen des Reichsgerichts vom 24. September 1941 - [RGZ 167 S. 269 (272)] und des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 9. Januar 1950 [NJW 1950 S. 308]).
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