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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.03.1965

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1966 - III C 243.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1838
BVerwG, 07.06.1966 - III C 243.64 (https://dejure.org/1966,1838)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1966 - III C 243.64 (https://dejure.org/1966,1838)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1966 - III C 243.64 (https://dejure.org/1966,1838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensfeststellung wegen Verlustes von Grundvermögen - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes nach dem Rohmietverfahren oder dem Flächenwertverfahren - Voraussetzung für die Anwendung des Rohmietverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.10.1965 - III C 136.63

    Anspruch auf Ersatz von Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen und Grundvermögen …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1966 - III C 243.64
    Bei Anwendung des Rohmietverfahrens kann die Jahresrohmiete, die auf die vom Eigentümer genutzte Geschoßfläche eines Mietwohngrundstückes entfällt, nicht geschätzt werden (Bestätigung und Ergänzung von BVerwG III C 136.63).

    Die Verweisung in § 5 Abs. 2 der 5. FeststellungsDV auf § 34 BewDV bezieht sich nicht auf den Abs. 4 jener Vorschrift(Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG III C 136.63 -).

  • BVerwG, 09.09.1965 - III C 60.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1966 - III C 243.64
    Im Rohmietverfahren nach der 5. FeststellungsDV kann nicht von fiktiven, sondern nur von tatsächlich gezahlten Mieten ausgegangen werden(Urteil vom 9. September 1965 - BVerwG III C 60.64 -).
  • BVerwG, 02.11.1967 - III C 128.66
    Eine Schätzung des Mietwertes ist bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes nach dem Rohmietverfahren nicht zulässig (Bestätigung von BVerwG III C 60.64 und BVerwG III C 243.64).

    Der Senat hat aber in gefestigter Rechtsprechung dahin erkannt, daß unter Jahresrohmiete im Sinne des § 5 Abs. 3 der 5. FeststellungsDV nur die Wohnraummiete zu verstehen ist (Urteile vom 9. September 1965 - BVerwG III C 60.64 - [BVerwGE 22, 41] und vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 243.64 - [ZLA 1966, 277]).

    Das hat der Senat bereits entschieden, und zwar sowohl für eigengenutzte Grundstücke (Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG III C 136.63 -) als auch in bezug auf die vom Eigentümer genutzte Geschoßfläche eines Mietwohngrundstücks (Urteil vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 243.64 -).

    Der § 34 Abs. 4 Satz 2 BewDV, nach dem bei der Ermittlung des Einheitswertes eine Schätzung des Mietwertes der vom Eigentümer genutzten Flächen vorgesehen ist, ist bei Ermittlung des Ersatz einheitswertes unter Zugrundelegung des Rohmietverfahrens nicht anwendbar (Urteil vom 7. Juni 1966 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 29.08.1967 - III C 203.64

    Schadensfeststellung an einem gemischt genutzten Grundstück - Berechnung eines …

    Solche Mieten sind nicht bekannt, weil sie der tatsächlich gezahlten Miete für Wohnraum, auf die es bei Anwendung des § 5 Abs. 3 der 5- FeststellungsDV in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der 1. BAA-FeststellungsDV ankommt, nicht entsprechen (vgl. Urteile vom 9. September 1965 - BVerwG III C 6.0.64 7 vom 28. Oktober 1965 - BVerwG III C 136.63 - [ZLA 1966, 40 = RLA 1966, 39] und vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 243.64 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1965 - III C 243.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2722
BVerwG, 16.03.1965 - III C 243.64 (https://dejure.org/1965,2722)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1965 - III C 243.64 (https://dejure.org/1965,2722)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1965 - III C 243.64 (https://dejure.org/1965,2722)
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