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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1962 - III C 246.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2296
BVerwG, 18.10.1962 - III C 246.59 (https://dejure.org/1962,2296)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1962 - III C 246.59 (https://dejure.org/1962,2296)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1962 - III C 246.59 (https://dejure.org/1962,2296)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1962 - III C 246.59
    Die zurückgenommenen Bescheide über die Gewährung der Unterhaltshilfe vom 16. Mai und 1. September 1955 sind begünstigende Verwaltungsakte; für diese hat die Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts, die auch der Rechtsprechung der übrigen Senate entspricht, den Vertrauensschutz des Begünstigten gegenüber der Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausgleichsleistungen grundsätzlich anerkannt, wenn den Begünstigten an der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner für die Bewilligung erheblichen Angaben kein Verschulden trifft (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - [BVerwGE 5, 312]; vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 192.56 - [JR 1960 S. 30] und vom 10. Dezember 1959 - BVerwG III C 202.58 - [BVerwGE 10, 64]).
  • BVerwG, 10.12.1959 - III C 202.58

    Rücknahme und Widerruf einer Aufbaudarlehensbewilligung - Wegfall eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1962 - III C 246.59
    Die zurückgenommenen Bescheide über die Gewährung der Unterhaltshilfe vom 16. Mai und 1. September 1955 sind begünstigende Verwaltungsakte; für diese hat die Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts, die auch der Rechtsprechung der übrigen Senate entspricht, den Vertrauensschutz des Begünstigten gegenüber der Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausgleichsleistungen grundsätzlich anerkannt, wenn den Begünstigten an der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner für die Bewilligung erheblichen Angaben kein Verschulden trifft (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - [BVerwGE 5, 312]; vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 192.56 - [JR 1960 S. 30] und vom 10. Dezember 1959 - BVerwG III C 202.58 - [BVerwGE 10, 64]).
  • BVerwG, 09.07.1959 - III C 192.56

    Entschädigung für Sparguthaben von Heimatvertriebenen - Widerruf eines Bescheids …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1962 - III C 246.59
    Die zurückgenommenen Bescheide über die Gewährung der Unterhaltshilfe vom 16. Mai und 1. September 1955 sind begünstigende Verwaltungsakte; für diese hat die Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts, die auch der Rechtsprechung der übrigen Senate entspricht, den Vertrauensschutz des Begünstigten gegenüber der Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausgleichsleistungen grundsätzlich anerkannt, wenn den Begünstigten an der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner für die Bewilligung erheblichen Angaben kein Verschulden trifft (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - [BVerwGE 5, 312]; vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 192.56 - [JR 1960 S. 30] und vom 10. Dezember 1959 - BVerwG III C 202.58 - [BVerwGE 10, 64]).
  • BVerwG, 22.10.1963 - III C 98.62

    Gewährung einer Vorauszahlung auf eine Entschädigungsrente nach § 281 …

    Das gilt insbesondere, wenn dem Ausgleichsamt die in Betracht kommenden Tatsachen, wie hier, in vollem Umfange bekannt waren und von dem Antragsteller wegen der schwierigen und unübersichtlichen Rechtslage nicht erwartet werden kann, er werde einen Irrtum, der dem Ausgleichsamt bei der Beurteilung des Sachverhalts unterlaufen ist, von sich aus erkennen und berichtigen; sein berechtigtes Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit der gewährten Leistung steht dem Widerruf, in einem solchen Falle jedenfalls insoweit entgegen, wie es sich um Leistungen handelt, über die bereits verfügt worden ist, hier um den zu erstattenden und zu verrechnenden Teil der Entschädigungsrente (vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1960 [BVerwGE 10, 308], vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 314.59 - [RLA 1961, 174], vom 7. September 1961 - BVerwG III C 354.58 -, vom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 12.60 -, vom 30. August 1962 - BVerwG III C 121.59 -, vom 30. August 1961 - BVerwG IV C 86.58 - [BVerwGE 13, 28, 33 [BVerwG 30.08.1961 - IV C 86/58]] sowievom 18. Oktober 1962 - BVerwG III C 246.59 -).
  • BVerwG, 16.08.1962 - III C 346.59

    Rechtsmittel

    Die Zweifel des Landesverwaltungsgerichts an der Gültigkeit des § 16 Abs. 3 (Satz 2) FG sind unbegründet, wie in dem Beschlüsse des erkennenden Senats vom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 246.59 - und dem daraufhin ergangenen Beschlüsse des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1962 - BVerwG Gr.Sen. 3.61 - ausgeführt worden ist.
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