Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1957 - III C 251.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,631
BVerwG, 21.02.1957 - III C 251.56 (https://dejure.org/1957,631)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1957 - III C 251.56 (https://dejure.org/1957,631)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1957 - III C 251.56 (https://dejure.org/1957,631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anzahl und Art der besessenen Möbelstücke für die Anerkennung eines Hausratsverlustes i.S.d. § 16 Abs. 4 Feststellungsgesetz (FG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.01.1957 - III C 128.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1957 - III C 251.56
    § 16 Abs. 4 FG erfordert, daß der Entschädigungsbewerber Eigentümer von Möbelstücken gewesen ist, die einander in der Weise ergänzt haben, daß sie bei Anlegung eines einfachsten Lebens- und Wohnverhältnissen entsprechenden Maßstabes noch eben ausgereicht hätten, um einen Wohnraum bewohnbar zu machen (Bestätigung von BVerwG III C 128.56 Urteil vom 31. Januar 1957).

    Gegenüber dem Verlangen der Beteiligten nach einem bestimmten Maßstab bei der Anwendung von § 16 Abs. 4 FG hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 128.56 - einen solchen nur darin finden können, daß durch die Einrichtung ein Bewohnen eines Raumes ermöglicht, also ein Wohnbedürfnis befriedigt worden sein muß.

  • BVerwG, 27.01.1956 - IV C 113.55
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1957 - III C 251.56
    Entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 113.55 - sei auf den Einzelfall abzustellen und Lebensweise und -gestaltung des Geschädigten sowie seine soziale Stellung zu berücksichtigen.

    Hierbei hatte der erkennende Senat sich auf eine Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 113.55 - berufen, in der weiterhin ausgeführt war, daß für die Zahl und Beschaffenheit der Möbel nur geringste, auch den primitivsten Lebensverhältnissen gerecht werdende Forderungen gestellt werden könnten.

  • BVerwG, 26.04.1956 - III C 106.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1957 - III C 251.56
    Zu dem in § 16 Abs. 4 des Feststellungsgesetzes - FG - für die Anerkennung eines Hausratverlustes aufgestellten Erfordernis, daß der geschädigte Eigentümer von Möbeln für mindestens einen Wohnraum gewesen sein müsse, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 26. April 1956 - BVerwG III C 106.55 - ausgeführt, daß eine Haus Tateinheit sich nicht nach bestimmten im Möbelhandel üblichen und mit Rücksicht darauf auch vom Publikum anerkannten Zimmertypen richten müsse; bei der Vielfältigkeit der Lebensverhältnisse der Geschädigten komme es für die Frage, ob die verlorengegangenen Möbel als Hausrat im Sinne von § 16 Abs. 4 FG anzuerkennen seien, nur darauf an, ob sie ihrer Zahl und Beschaffenheit nach bei Anlegung eines einfachen Lebenszuschnittes noch als Ausstattung eines Wohnraumes anzusehen seien.
  • BVerwG, 28.01.1960 - III C 88.58

    Rechtsmittel

    Das Verwaltungsgericht berief sich dabei auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 1957 - BVerwG III C 251.56 - und vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 128.56 - sowie auf sein eigenes Urteil vom 5. Juli 1957 in der Sache III/912/55.

    Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 1957 - BVerwG III C 251.56 - könne ein fehlender Tisch durch eine Nähmaschine nur ersetzt werden, wenn diese versenkbar sei.

    Eine solche hat der erkennende Senat zwar in seinem Urteil vom 21. Februar 1957 - BVerwG III C 251.56 -, auf das sich das verwaltungsgerichtliche Urteil bezieht, als einen möglichen Tischersatz angesehen.

  • BVerwG, 08.03.1962 - III C 315.59

    Rechtsmittel

    Die mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Frage, ob dem Erfordernis des § 16 Abs. 4 FG entsprochen worden sei, nur darauf ankomme, ob die "Möbel für mindestens einen Wohnraum" ihrer Zahl und Beschaffenheit nach auch bei Anlegung eines einfachen Lebenszuschnitts noch als Ausstattung eines Wohnraums gelten könnten (Urteile vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 113.55 - [Buchholz BVerwG 427.2 § 16 FG Nr. 5];… vom 26. April 1956 - BVerwG III C 106.55 - [Buchholz a.a.O. § 16 FG Nr. 11];… vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 128.56 - [Buchholz a.a.O. § 8 FG Nr. 18]; vom 21. Februar 1957 - BVerwG III C 251.56 - [Buchholz a.a.O. § 16 FG Nr. 16];… vom 7. Februar 1958 - BVerwG IV C 43.57 - [Buchholz a.a.O. § 16 FG Nr. 28]).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 21. Februar 1957 - BVerwG III C 251.56 - (…Buchholz a.a.O. § 16 FG Nr. 16) ausgesprochen hat, ist dem Erfordernis des § 16 Abs. 4 FG bereits dann genügt, wenn der Entschädigungsbewerber Eigentümer einer Anzahl von Möbelstücken gewesen ist, die einander in der Weise ergänzt haben, daß sie bei Anlegung eines einfachsten Lebens- und Wohnverhältnissen entsprechenden Maßstabes ausgereicht hätten, um einen Wohnraum bewohnbar zu machen.

  • BVerwG, 05.09.1966 - V C 218.65

    Gewährung einer Hausratentschädigung an einen Miterben einer im Jahre 1945 …

    Dabei komme es nicht auf bestimmte Möbelstücke oder eine Miedestzahl von Möbeln an So ist in einem Falle die Ausstattung eines Raumes mit einem Bett, einer versenkbaren Nähmaschine und einem Schrank, in einem anderen die Einrichtung mit einem Bett, einem Nachttisch, einem Kleiderschrank, einer Wäschetruhe und einem Stuhl als ausreichend angesehen worden (Urteile vom 21. Februar 1957 - BVerwG III C 251.56 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 16 FG Nr. 16] und vom 7. Februar 1958 - BVerwG IV C 43.57 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 16 FG Nr. 28]).
  • BVerwG, 11.07.1957 - III C 58.57

    Fehler bei Feststellung von Hausratverlust und Entscheidung über Zahlung von …

    Daß sich demzufolge ein Katalog als fester Maßstab für die Mindestausstattung eines Raums mit Möbeln nicht finden läßt, hat der Senat, ebenso wie der gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte IV. Senat, wiederholt entschieden (vgl. etwaUrteile vom 26. April 1956 - BVerwG III C 106/55 - [RLA 1956 S. 222 = ZLA 1956 S. 253], vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 113.55 - [ZLA 1956 S. 203 = RLA 1956 S. 125 = NJW 1956 S. 1084], vom 31. Januar 1957 - BVerwG III G 128.56 - [ZLA 1957 S. 124 = RLA 1957 S. 138] undvom 21. Februar 1957 - BVerwG III C 251.56 - [RLA 1957 S. 154 = ZLA 1957 S. 157]).
  • BVerwG, 02.10.1959 - III C 19.58

    Rechtsmittel

    Diesen objektiven, auf einfachste Lebensverhältnisse zugeschnittenen Mindestbedürfnissen genügen aber die vom Kläger angegebenen Möbelstücke - im Gegensatz zu demim Urteil des erkennenden Senats vom 21. Februar 1957 - BVerwG III C 251.56 - festgestellten Bestand nicht.
  • BVerwG, 02.10.1959 - III C 234.57

    Feststellung eines Hausratschadens und Gewährung einer Hausratentschädigung nach …

    Bei der erneuten Entscheidung wird das Verwaltungsgericht nicht nur die Frage des Erwerbs und des Verlustes der Möbel, sondern auch zu prüfen haben, ob im übrigen die Voraussetzungen für den Anspruch des Klägers gegeben sind, vor allem, ob die Möbel einander in der Weise ergänzt haben, daß sie bei Anlegung eines den einfachsten Lebens- und Wohnverhältnissen entsprechenden Maßstabs ausgereicht hätten, um das Bewohnen eines Raumes zu ermöglichen, also ein Wohnbedürfnis zu befriedigen (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 31. März 1955 - BVerwG III C 9.54 - und vom 21. Februar 1957 - BVerwG III C 251.56 - [Buchholz BVerwG, 427.2 § 16 FG Nr. 2 und Nr. 16]).
  • BVerwG, 07.02.1958 - IV C 43.57

    Rechtsmittel

    Der Entschädigungsbewerber braucht vielmehr nur Eigentümer von Möbeln gewesen zu sein, die einander in der Weise ergänzt haben, daß sie bei Anlegung eines einfachsten Lebens- und Wohnverhältnissen entsprechenden Maßstabes noch eben ausgereicht hätten, um einen Wohnraum bewohnbar zu machen (vgl.Urteile vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 113.55 -, RLA 1956 S. 127, undvom 21. Februar 1957 - BVerwG III C 251.56 -, RLA 1957 S. 154).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht