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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1958 - III C 257.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1132
BVerwG, 13.02.1958 - III C 257.56 (https://dejure.org/1958,1132)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1958 - III C 257.56 (https://dejure.org/1958,1132)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1958 - III C 257.56 (https://dejure.org/1958,1132)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.07.1958 - IV C 274.56

    Rechtsmittel

    Ausgehend von Gedankengängen, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in demUrteil vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 257.56 - entwickelt hat, hätten die Ausgleichsbehörde und auch das Verwaltungsgericht anhand des Inhalts insbesondere der 30 Studienmappen und 10 Skizzenbücher, von denen der Kläger behauptet, sie seien wertvolles auf ausgedehnten Reisen von ihm gewonnenes Studienmaterial gewesen, berücksichtigen müssen, daß der Kläger ohne dieses Material seinen Beruf als Kunstmaler nicht mehr in beachtlichem Umfang hätte ausüben können.

    Es hätte somit, wie in demUrteil vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 257.56 - dargestellt, auch hier entscheidend sein müssen, ob sich die Existenz des Klägers nachhaltig und wesentlich auf das Vorhandensein dieses vernichteten Studienmaterials gründete, sei es, daß es der künstlerischen Anregung für künftige Entwürfe oder der Vollendung bereits vorhandener Studien diente.

    Auch halbvollendete Bilder wären in die Betrachtung nach den Grundsätzen des obengenanntenUrteils vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 257.56 - einzubeziehen gewesen, da die kontinuierliche Betätigung eines Kunstmalers durch die Vernichtung derselben behindert und seine wirtschaftliche Grundlage gefährdet wird.

  • BVerwG, 15.03.1962 - III C 264.60

    Rechtsmittel

    Auch nach der Rechtsprechung des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts waren eigene Erzeugnisse eines Künstlers für seine Berufsausübung nur dann als erforderlich angesehen worden, wenn sie für die Herstellung weiterer Kunstwerke benutzt und benötigt wurden (vgl. Urteil vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 257.56 - [ZLA 1959 S. 70] [Studienmaterial und Entwürfe eines Bühnenbildners] und Urteil vom 19. November 1959 - BVerwG III C 31.58 - [Reiseskizzen]).
  • BVerwG, 13.02.1958 - III C 1.57

    Totalverlust einer Werkstatteinrichtung durch Fliegereinwirkung - Anspruch auf …

    Stellt man nämlich, wie die Fassung von § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG es im Rahmen der Regelung der gesamten Schadenstatbestände verlangt und wie der Senat es in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG III C 257.56 getan hat, auf den Einzelfall ab und auf die Frage, ob die Gegenstände in diesem Falle für die Berufsausübung erforderlich waren, so wird die tatsächliche Nichtbenutzung der Werkstatteinrichtung während eines Jahrzehnts ergeben müssen, daß sie von dem Kläger nicht benutzt wurde und daher nicht erforderlich war.
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