Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1960 - III C 269.58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Feststellung eines Vertreibungsschadens - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Minden, 10.06.1958 - 3 KL 113.58
- BVerwG, 25.02.1960 - III C 269.58
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BVerwG, 25.02.1960 - III C 269.58
Hierbei könnte unter Umständen auch ein Anspruch aus einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis, wie es vom Bundesgerichtshof in den Entscheidungen BGHZ 8, 249 und BGH in Lindenmaier-Möhring, Nr. 5 zu § 705 BGB angenommen worden ist, in Betracht kommen.
- BVerwG, 24.01.1964 - III B 94.63
Rechtsmittel
Geklärt ist ferner, daß im Lastenausgleich, soweit es sich um die Eigenschaft als unmittelbar Geschädigter handelt, ein wirtschaftliches Eigentum nur in den engen durch § 11 StAnpG gezogenen Grenzen anerkannt werden kann, wobei als Wille des Gesetzes zu berücksichtigen ist, daß die Zuerkennung der Geschädigteneigenschaft mit der steuerlichen Zurechnung des vom Schaden betroffenen Wirtschaftsguts gleichlaufen soll (vgl. Urteil vom 30. Januar 1958 - BVerwG III C. 235.56 - [BVerwGE 6, 162 = Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 13 LAG Nr. 34 = ZLA 1958 S. 120] und Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 269.58 - [Buchholz a.a.O. zu § 229 LAG Nr. 12 c]). - BVerwG, 26.02.1964 - III CB 125.63
Problem der Abkürzung der Ladungsfrist - Begriff des wirtschaftlichen Eigentums …
Es ist nicht erkennbar und von der Beteiligten auch nicht aufgezeigt, inwieweit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von den Urteilen des beschließenden Senats - BVerwG III C 235.56 (BVerwGE 6, 162) und BVerwG III C 269.58 - abweichen soll. - BVerwG, 27.02.1962 - III C 166.60
Verlust der Existenzgrundlage durch Verlust des Rechts zur Nutznießung - …
In diesem Zusammenhang könnte auch die Behauptung der Klägerin über den Empfang der Nutzungsentschädigung und die Aufbringung der steuerlichen Lasten möglicherweise von Bedeutung sein, insbesondere soweit damit geltend gemacht werden soll, daß die Klägerin, ohne das grundbuchliche Eigentum erlangt zu haben, im wirtschaftlichen Ergebnis über das Grundstück wie ein Eigentümer habe verfügen können (vgl. die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 30. Januar 1958 - BVerwG III C 235.56 - [BVerwGE 6, 162], vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 269.58 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12 c zu § 229 LAG] …und vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 363.58 - sowie des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1961 - BVerwG IV C 220.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 17 zu § 229 LAG]).
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